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Ausweise nach dem Bundesvertriebenengesetz, Ersatzbescheinigung, Ausstellung nach Verlust

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Ausweise nach dem Bundesvertriebenengesetz, Ersatzbescheinigung, Ausstellung nach Verlust

Leistungsbezeichnung II

Ausweise nach dem Bundesvertriebenengesetz, Ersatzbescheinigung, Ausstellung nach Verlust

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Verlust Flüchtlingsausweis (Synonym), Ersatz Flüchtlingsausweis (Synonym), Verlust Vertriebenenausweis (Synonym), Ersatz Vertriebenenausweis (Synonym), Vertriebenenausweis (Synonym), Flüchtlingsausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.08.2024

Fachlich freigegeben durch

SI 534 Vertriebenenamt

Handlungsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Teaser

Wenn Sie Ihren Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung erhalten.

Volltext

 

Erforderliche Unterlagen

  • Verlustmeldung
  • Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Verlustmeldung und der Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung können schriftlich eingereicht werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 14 Tage

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Verlust eines in Hamburg ausgestellten Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweises wird auf Antrag eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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