Fischereiabgabe Zahlung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fischereiabgabe (Synonym), Fischereimarke (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Fischereiabgabe
§12 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019V2P12
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGDVHA2019pP1
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019V2P12
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGDVHA2019pP1
Wenn Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie vorher die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund einer Ausnahmegenehmigung keinen Fischereischein haben müssen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.
- Anglerinnen und Angler: 10,00 EUR pro Kalenderjahr
- Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer: 500,00 EUR pro Kalenderjahr
- Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer: 300,00 EUR pro Kalenderjahr
- Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer :50,00 EUR pro Kalenderjahr
- Angel-Guides: 1.000 EUR pro Kalenderjahr
- Sie können den Online-Dienst zur Zahlung der Fischereiabgabe nutzen. Alternativ besuchen Sie eine der zuständigen Stellen persönlich.
- Wenn Sie einen Wohnsitz in Hamburg angemeldet haben, gehen Sie zu einem Standort des Hamburg Service vor Ort oder zu einer der anerkannten privaten Ausgabestellen.
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Hamburg haben, gehen Sie zu einer der privaten Ausgabestellen.
- Sie bezahlen die Fischereiabgabe.
Sie müssen die Fischereiabgabe bezahlen, bevor Sie mit dem Fischen beginnen.
Sie bezahlen die Fischereiabgabe in der Regel für ein Kalenderjahr.
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.
Sie bezahlen die Fischereiabgabe in der Regel für ein Kalenderjahr.
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.
In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.
Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links
- Wenn man in Hamburg fischen will, muss man die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen.
- Wenn man die Fischereiabgabe bereits in einem anderen Bundesland gezahlt hat, muss man die Hamburger Fischereiabgabe trotzdem zahlen
- Die Fischereiabgabe muss auch gezahlt werden, wenn man aufgrund einer Ausnahmegenehmigung keinen Fischereischein haben muss
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service