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Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

Hamburg 99108031166000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031166000

Leistungsbezeichnung

Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

Leistungsbezeichnung II

Anhörung zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

HS Bußgeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bussgeldstelle

Handlungsgrundlage

§ 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html

Teaser

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

Volltext

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können. Mit der Anhörung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Mit der Anhörung haben Sie die Möglichkeit:
  • sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
  • einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin zu benennen
  • persönlichen Daten zu ändern (zum Beispiel Adresse bei Umzug)
  • Beweisfotos online einzusehen
  • Anlagen hochzuladen
Sie sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit der Anhörung zu nutzen. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verwarngeld-Bereich begangen haben, müssen Sie keine Angaben online machen. Es ist ausreichend, wenn Sie das Verwarngeld fristgerecht bezahlen. Wenn bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet ist, kann der Bußgeldbescheid gegebenenfalls schneller erlassen werden, wenn Sie die Anhörung nutzen und zugeben, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Anhörungsbogen
  • Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Voraussetzungen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können (Anhörung) oder den Fall gegebenenfalls durch die Zahlung eines Verwarngeldes abschließen können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Stelle. Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Angaben erhalten Sie nicht.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“. Anschließend können Sie das Protokoll Ihrer Angaben herunterladen.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die zuständige Stelle, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Frist

Sie können innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Anschreibens die Anhörung abgeben beziehungsweise das Verwarngeld bezahlen.

Hinweise

Hinweise zum Ausfüllen der Online-Anhörung:
  • Wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sondern eine andere Fahrerin oder ein anderer Fahrer, dann können Sie diese Person unter „Äußerung II“ benennen. In diesem Fall geben Sie bei „Verstoß zugeben“  „nein“ an.
  • Aktenzeichen geben Sie mit allen enthaltenen Satzzeichen an.
  • Unter der Rufnummer 428 39 3333 erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Anhörung. Es handelt sich hierbei um eine Bandansage, mit welcher die häufigsten Fragen (FAQ) beantwortet werden.

Rechtsbehelf

Bei einer Anhörung handelt es sich um eine Stellungnahme von Ihnen. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. In einem sich eventuell anschließenden Verfahren sind Rechtsbehelfe statthaft.

Kurztext

  • Benachrichtigung über eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erfolgt per Anschreiben
  • Möglichkeit zur Anhörung wird eingeräumt, um Stellung zum Tatvorwurf zu nehmen
  • Funktionen der Anhörung:
    • Äußerung und Stellungnahme zum Tatvorwurf
    • Nennung eines anderen Fahrers oder einer anderen Fahrerin
    • Änderung persönlicher Daten, z. B. Adresse bei Umzug
    • Einsicht von Beweisfotos online
    • Hochladen von Anlagen
  • Nutzung der Anhörung ist nicht verpflichtend
  • Bei Ordnungswidrigkeiten im Verwarngeld-Bereich ist keine Online-Angabe nötig; fristgerechte Zahlung des Verwarngelds genügt
  • Im Bußgeldverfahren kann die Anhörung eine schnellere Erlassung des Bußgeldbescheids ermöglichen, wenn die Tat eingeräumt wird

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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