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Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

Hamburg 99134024017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134024017000

Leistungsbezeichnung

Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Kuren für Mütter und Väter beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kuranträge (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Medizinische Rehabilitation (Synonym), Mutter-Kind-Kur (Synonym), Mutter-Kind-Maßnahme (Synonym), Vater-Kind-Kur (Synonym), Vater-Kind-Maßnahme (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.01.2025

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

§ 41 Fünftes Sozialgesetzbuch
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html

Teaser

Als Mutter oder Vater können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen.

Volltext

Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Sie als Mutter beziehungsweise Vater, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Die Maßnahme können Sie auch alleine (ohne Kind) in Anspruch nehmen. Sie müssen die Bewilligung der Maßnahme bei Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Ihre Krankenkasse wählt die Einrichtung aus, in der die Maßnahme stattfindet, und versucht dabei, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Belastungssituationen ausgerichtet ist. Während der Maßnahme wohnen Sie in dieser Einrichtung.

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen. Wenn Ihre Kinder unter 14 Jahre alt sind, kann die Maßnahme 4 bis 6 Wochen dauern. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit können Sie eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, ist abhängig vom Einzelfall. Ihre Krankenkasse informiert Sie entsprechend.

Voraussetzungen

  • Eine Ärztin oder ein Arzt hat Ihnen die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme verordnet.

Kosten

Wenn Sie bereits volljährig sind, zahlen Sie je Kalendertag 10,00 EUR an die Einrichtung. Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden.

Verfahrensablauf

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Antrag und Verordnung gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom Medizinischen Dienst geprüft.

Der Verfahrensablauf variiert je nach zuständiger Krankenkasse. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu genauer informieren.

Bearbeitungsdauer

Die Krankenkasse muss über Ihren Antrag zügig entscheiden: 

  • spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen  Antrages oder
  • wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.

Frist

Je nach Gestaltung des Einzelfalls können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse informiert Sie entsprechend. Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine frühere Wiederholung ist medizinisch notwendig. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

Kurztext

  • Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
  • Maßnahme kann auch alleine (ohne Kind) in Anspruch genommen werden 
  • Bewilligung der Maßnahme muss bei Krankenversicherung beantragt werden
  • Krankenkasse wählt die Einrichtung aus, in der die Maßnahme stattfindet, und versucht dabei, Wünsche zu berücksichtigen
  • Maßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen.
  • Wenn Kinder unter 14 Jahre alt sind, kann die Maßnahme 4 bis 6 Wochen dauern. 
  • Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal