Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Makler (Synonym), Kreislaufwirtschaftsgesetz-§53 (Synonym), Abfallbeförderer (Synonym), Entsorgung gefährliche Abfälle (Synonym), Entsorgungsfachbetriebe (Synonym), Abfallwirtschaft (Synonym), Sammler (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.12.2023
Fachlich freigegeben durch
Abfall
§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen Absatz 1-7 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html
§ 10 Erlaubnisverfahren und –Erteilung - AbfAEV
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html
§ 10 Erlaubnisverfahren und –Erteilung - AbfAEV
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__10.html
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.
Die Erlaubnis benötigen Sie für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.
Die Erlaubnis benötigen Sie für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
- Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
- ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
- Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
- Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
- Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)
Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis, wenn:
Sie müssen die Nachweis- und Registerpflichten beachten.
- keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
- der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.
Sie müssen die Nachweis- und Registerpflichten beachten.
Sie beantragen die Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle. Geben Sie dazu schriftlich oder elektronisch Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Wenn Sie das Onlineformulars nutzen, müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Dazu können Sie beispielsweise die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte oder den dort verwandten Kartenleser einsetzen. Zur Signatur benötigen Sie eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition. Die Software müssen Sie im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert haben. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die zuständige Stelle
Wenn Sie das Onlineformulars nutzen, müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Dazu können Sie beispielsweise die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte oder den dort verwandten Kartenleser einsetzen. Zur Signatur benötigen Sie eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition. Die Software müssen Sie im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert haben. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die zuständige Stelle
- Unterlagen nachfordern oder
- die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder
- die Erlaubnis ablehnen.
- Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Erlaubnispflicht für das
- Sammeln
- Befördern
- Handeln oder Makeln
- von gefährlichen Abfällen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich --> dann Anzeige der Tätigkeit
- erneute Erlaubnis bei wesentlichen Änderungen
- Erlaubnispflicht für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen