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Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Erlaubnis

Hamburg 99001040001001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001040001001

Leistungsbezeichnung

Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Makler (Synonym), Kreislaufwirtschaftsgesetz-§53 (Synonym), Abfallbeförderer (Synonym), Entsorgung gefährliche Abfälle (Synonym), Entsorgungsfachbetriebe (Synonym), Abfallwirtschaft (Synonym), Sammler (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Abfall

Handlungsgrundlage

§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen Absatz 1-7 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html

§ 10 Erlaubnisverfahren und –Erteilung - AbfAEV
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__10.html

Teaser

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

Die Erlaubnis benötigen Sie für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
  • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
  • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
  • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
  • Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
  • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
  • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis, wenn:
  • keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
  • der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.
Sie müssen die Anforderungen der Anzeige- beziehungsweise Erlaubnispflichtigen sowie die Anforderungen an das sonstige Personal der Fach- und Sachkunde, die durch die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen" (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) konkretisiert werden, erfüllen.
Sie müssen die Nachweis- und Registerpflichten beachten.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro bis 5000,00 Euro an.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle. Geben Sie dazu schriftlich oder elektronisch Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Wenn Sie das Onlineformulars nutzen, müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Dazu können Sie beispielsweise die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte oder den dort verwandten Kartenleser einsetzen. Zur Signatur benötigen Sie eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition. Die Software müssen Sie im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert haben. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die zuständige Stelle
  • Unterlagen nachfordern oder
  • die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder
  • die Erlaubnis ablehnen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie die abfallwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen dürfen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
  • nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Erlaubnispflicht für das
    • Sammeln
    • Befördern
    • Handeln oder Makeln
  • von gefährlichen Abfällen
  • Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich --> dann Anzeige der Tätigkeit
  • erneute Erlaubnis bei wesentlichen Änderungen
  • Erlaubnispflicht für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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