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Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

Hamburg 99134012174001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134012174001

Leistungsbezeichnung

Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

Leistungsbezeichnung II

Blindenführhund beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hilfsmittel für Blinde (Synonym), Blindenhund (Synonym), Blindenführhund (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

Teaser

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Volltext

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • Persönliche Eignung der hundehaltenden Person
  • Täglicher Auslauf
  • Hundehaltende Person muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Kosten

Die Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten erfolgt durch die Krankenkasse.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich zum detaillierten Verfahrensablauf an Ihre Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Über Ihren Antrag zur Finanzierung eines Blindenführhundes muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • sozialgerichtliche Klage

Kurztext

  • Blindenführhund beantragen
  • speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen
  • Auskunft, Beratung und Antragstellung bei der Krankenkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzbehörde

Formulare

nicht vorhanden

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