Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hilfsmittel für Blinde (Synonym), Blindenhund (Synonym), Blindenführhund (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.11.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- Persönliche Eignung der hundehaltenden Person
- Täglicher Auslauf
- Hundehaltende Person muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Die Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten erfolgt durch die Krankenkasse.
Über Ihren Antrag zur Finanzierung eines Blindenführhundes muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
- Blindenführhund beantragen
- speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen
- Auskunft, Beratung und Antragstellung bei der Krankenkasse