Personalausweis Ausgabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Personalausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Abholung (Synonym), Aushändigung (Synonym), Ausweisausgabe (Synonym), Dokumentenausgabe (Synonym), PIN Brief (Synonym), eID bearbeiten (Synonym), PIN neu (Synonym), PIN vergessen (Synonym), PIN bearbeiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.11.2021
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
www.gesetze-im-internet.de/pauswg/ - Personalausweisverordnung (PAuswV)
www.gesetze-im-internet.de/pauswv/ - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105131.htm
Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn abholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das eine andere Person für Sie erledigen.
- Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: Ihr alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Abholschein (haben Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten)
- Ausweisdokument der Person, die den Personalausweis für Sie abholt
- Vollmacht (Beispiel: „Hiermit bevollmächtige ich Frau/Herrn XY zur Abholung meines Personalausweises und zur Abgabe der Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes“. Es gibt keine verbindliche Vorgaben, wie die Vollmacht gestaltet sein muss. Einen Vordruck finden Sie in den Links. Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil den Ausweis für Ihr Kind unter 16 Jahren abholen, benötigen Sie keine Vollmacht.)
- Nachdem Sie einen neuen Personalausweis beantragt haben, wird dieser von der Bundesdruckerei angefertigt.
- Sie prüfen online, ob Ihr Personalausweis abholbereit ist.
- Wenn Ihr Personalausweis abholbereit ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung bei der Stelle, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
- Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin. Alternativ können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen.
- Sie legen den Abholschein vor, den Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten haben.
- Sie geben Ihren alten Personalausweis ab oder lassen ihn entwerten. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren alten Personalausweis wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr haben.
- Ihr neuer Personalausweis wird Ihnen ausgehändigt.
- Sie erhalten ein Ausgabe-Begleitschreiben, das auch Ihr Sperrkennwort enthält.
- Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie selbst eine sechsstellige PIN wählen, um die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu aktivieren.
- Dies können Sie alternativ zu Hause erledigen. Sie benötigen dazu ein NFC-fähiges Smartphone, den PIN-Brief und die AusweisApp2. Ihr Smartphone ist in der Regel NFC-fähig, wenn es drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren kann, zum Beispiel für kontaktlose Zahlungen.
- Sie bestätigen den Erhalt des Personalausweises.
- Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Personalausweis bereitgestellt hat, holen Sie ihn bitte bei der Stelle ab, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
Sie erhalten bereits vor Ablauf von sechs Monaten eine schriftliche Erinnerung. - Wenn Sie Ihren Personalausweis innerhalb von sechs Monaten nicht abholen, wird er nach Ablauf der Gültigkeit vernichtet.
Klären Sie vorab bei der zuständigen Stelle, ob Ihr bereits länger aufbewahrter Personalausweis noch vorliegt.
- Personalausweis abholen
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin holt den Personalausweis persönlich ab.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antragsteller oder die Antragstellerin eine andere Person mit der Abholung beauftragen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service