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Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Hamburg 99001027004000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001027004000

Leistungsbezeichnung

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Leistungsbezeichnung II

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wertstoffhof (Synonym), Umzug (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Altgeräte (Synonym), Elektronikschrott entsorgen (Synonym), E-Schrott (Synonym), Produktverantwortung (Synonym), Rücknahme (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Abfallwirtschaft

Handlungsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
 

Teaser

Elektro- Altgeräte dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.

Volltext

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektro-Altgeräte) nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist deswegen gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Dort werden Elektro-Altgeräte kostenlos angenommen. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. 
Für die fachgerechte und kostenlose Entsorgung ihrer Elektro-Altgeräte nutzen Sie in Hamburg bitte folgende Wege:
Sammlung bei der Stadtreinigung Hamburg
  • die Recyclinghöfe (für fast alle Arten von Elektrogeräten)
  • die speziellen Depotcontainer (nur für Kleingeräte ohne Batterien und Akkumulatoren)
  • die mobile Problemstoffsammlung (nur für Kleingeräte)
  • die Sperrmüllabfuhr
  • Elektrofachhand
Rücknahme im Elektrohandel: Kleine Elektro-Altgeräte (bis 25 cm Kantenlänge) aus privaten Haushalten können ebenfalls kostenlos beim Elektrohandel abgegeben werden. Dies gilt für Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400 qm. Beim Neukauf eines größeren Elektro- oder Elektronikgerätes ist der Handel zudem verpflichtet, ein entsprechendes Altgerät kostenlos zurückzunehmen. Der Elektrohandel gibt zudem Hinweise auf weitere nahegelegene Rücknahmestellen.

Rücknahme im Lebensmitteleinzelhandel: Seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Discounter und Drogerien zur kostenlosen Rücknahme kleiner Elektrogeräte (bis 25 cm Kantenlänge) verpflichtet. Dies gilt für Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf anbieten. Dabei reicht der regelmäßige Verkauf von Lampen bereits aus. Die Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gebunden. Es gilt eine Beschränkung von maximal drei Geräten pro Rückgabe. Größere Elektro- oder Elektronikgeräte können nur bei Neukauf eines vergleichbaren Produktes kostenfrei zurückgegeben werden.

Rücknahme im Onlinehandel: Der Onlinehandel ist verpflichtet, beim Verkauf eines neuen E-Geräts eine kostenlose Abholung und Entsorgung des Altgerätes der Kategorie 1 (Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme wie Fernseher, Laptops, Tablets) und 4 (Großgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektro-Werkzeuge) aktiv anzubieten.


Die Entsorgung wird von Ihnen schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für Sie kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Beachten Sie bitte vor der Entsorgung:
  • Entfernen Sie unbedingt Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikaltgeräten, die nicht fest im Gerät verbaut sind und entsorgen Sie diese über die Batteriesammlung.
  • Für die Löschung personenbezogener Daten auf den abzugebenden Elektrogeräten, z.B. auf Festplatten, sind Sie als nutzende Person selbst verantwortlich.

Nachtspeicherheizungen enthalten gefährliche Schadstoffe:
  • Entsorgung erfolgt nur über Stadtreinigung Hamburg.
  • Dämmstoffe (zum Beispiel Asbest, Mineralwolle). Eingeatmete Feinstäube können Krebs oder Asbestose erregen. 
  • chromhaltige Speichersteine: freigesetzte giftige Chromate gefährden das Grundwasser
Nachtspeicherheizungen müssen daher ordnungsgemäß abgebaut und ordnungsgemäß verpackt werden, um kostenlos bei der Stadtreinigung Hamburg abgegeben werden zu können. Bitte im Vorfeld informieren unter: Wohin mit dem Elektroschrott? | Stadtreinigung Hamburg

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für die Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte  (Produktverantwortung) an.
  • Falls Sie den Anfahrtsservice der Stadtreinigung nutzen wollen, bezahlen Sie die Anfahrtspauschale von 25 Euro.

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder die Stadtreinigung Hamburg.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. 

Frist

Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie die Termine der mobilen Problemstoffsammlung, finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").

Hinweise

Bitte übergeben Sie Ihre Elektroaltgeräte ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen. 

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
  • Sammlung von Großgeräten über den Sperrmüll
  • Sammlung von Elektro-Altgeräten über Recyclinghöfe (Wertstoffhöfe)
  • Sammlung von kleinen Elektro- und Elektronikaltgeräten über spezielle Depotcontainer
  • Rücknahme von bis zu drei Elektro-Altgeräten bis zu einer Kantenlänge von 25 cm im Elektro-Fachhandel (Verkaufsfläche über 400 m²), wo Sie auch Elektro- und Elektronikgeräte kaufen 
  • Rücknahme von größeren Elektro-Altgeräten im Handel bei Kauf eines neuen Gerätes
  • Rücknahme von bis zu drei Elektro-Altgeräten bis zu einer Kantenlänge von 25 cm im Lebensmitteleinzelhandel (Verkaufsfläche über 800 m²) 
  • Sammlung, Rücknahme und Entsorgung erfolgt kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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