Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wertstoffhof (Synonym), Umzug (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Altgeräte (Synonym), Elektronikschrott entsorgen (Synonym), E-Schrott (Synonym), Produktverantwortung (Synonym), Rücknahme (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.09.2020
Fachlich freigegeben durch
Abfallwirtschaft
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
Elektro- Altgeräte dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektro-Altgeräte) nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist deswegen gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Dort werden Elektro-Altgeräte kostenlos angenommen. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Für die fachgerechte und kostenlose Entsorgung ihrer Elektro-Altgeräte nutzen Sie in Hamburg bitte folgende Wege:
Sammlung bei der Stadtreinigung Hamburg
Rücknahme im Lebensmitteleinzelhandel: Seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Discounter und Drogerien zur kostenlosen Rücknahme kleiner Elektrogeräte (bis 25 cm Kantenlänge) verpflichtet. Dies gilt für Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf anbieten. Dabei reicht der regelmäßige Verkauf von Lampen bereits aus. Die Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gebunden. Es gilt eine Beschränkung von maximal drei Geräten pro Rückgabe. Größere Elektro- oder Elektronikgeräte können nur bei Neukauf eines vergleichbaren Produktes kostenfrei zurückgegeben werden.
Rücknahme im Onlinehandel: Der Onlinehandel ist verpflichtet, beim Verkauf eines neuen E-Geräts eine kostenlose Abholung und Entsorgung des Altgerätes der Kategorie 1 (Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme wie Fernseher, Laptops, Tablets) und 4 (Großgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektro-Werkzeuge) aktiv anzubieten.
Die Entsorgung wird von Ihnen schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für Sie kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Für die fachgerechte und kostenlose Entsorgung ihrer Elektro-Altgeräte nutzen Sie in Hamburg bitte folgende Wege:
Sammlung bei der Stadtreinigung Hamburg
- die Recyclinghöfe (für fast alle Arten von Elektrogeräten)
- die speziellen Depotcontainer (nur für Kleingeräte ohne Batterien und Akkumulatoren)
- die mobile Problemstoffsammlung (nur für Kleingeräte)
- die Sperrmüllabfuhr
- Elektrofachhand
Rücknahme im Lebensmitteleinzelhandel: Seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Discounter und Drogerien zur kostenlosen Rücknahme kleiner Elektrogeräte (bis 25 cm Kantenlänge) verpflichtet. Dies gilt für Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf anbieten. Dabei reicht der regelmäßige Verkauf von Lampen bereits aus. Die Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gebunden. Es gilt eine Beschränkung von maximal drei Geräten pro Rückgabe. Größere Elektro- oder Elektronikgeräte können nur bei Neukauf eines vergleichbaren Produktes kostenfrei zurückgegeben werden.
Rücknahme im Onlinehandel: Der Onlinehandel ist verpflichtet, beim Verkauf eines neuen E-Geräts eine kostenlose Abholung und Entsorgung des Altgerätes der Kategorie 1 (Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme wie Fernseher, Laptops, Tablets) und 4 (Großgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektro-Werkzeuge) aktiv anzubieten.
Die Entsorgung wird von Ihnen schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für Sie kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Beachten Sie bitte vor der Entsorgung:
Nachtspeicherheizungen enthalten gefährliche Schadstoffe:
- Entfernen Sie unbedingt Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikaltgeräten, die nicht fest im Gerät verbaut sind und entsorgen Sie diese über die Batteriesammlung.
- Für die Löschung personenbezogener Daten auf den abzugebenden Elektrogeräten, z.B. auf Festplatten, sind Sie als nutzende Person selbst verantwortlich.
Nachtspeicherheizungen enthalten gefährliche Schadstoffe:
- Entsorgung erfolgt nur über Stadtreinigung Hamburg.
- Dämmstoffe (zum Beispiel Asbest, Mineralwolle). Eingeatmete Feinstäube können Krebs oder Asbestose erregen.
- chromhaltige Speichersteine: freigesetzte giftige Chromate gefährden das Grundwasser
- Es fallen keine Kosten für die Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte (Produktverantwortung) an.
- Falls Sie den Anfahrtsservice der Stadtreinigung nutzen wollen, bezahlen Sie die Anfahrtspauschale von 25 Euro.
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder die Stadtreinigung Hamburg.
Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie die Termine der mobilen Problemstoffsammlung, finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").
Bitte übergeben Sie Ihre Elektroaltgeräte ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen.
- Elektroschrott entsorgen
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
- Sammlung von Großgeräten über den Sperrmüll
- Sammlung von Elektro-Altgeräten über Recyclinghöfe (Wertstoffhöfe)
- Sammlung von kleinen Elektro- und Elektronikaltgeräten über spezielle Depotcontainer
- Rücknahme von bis zu drei Elektro-Altgeräten bis zu einer Kantenlänge von 25 cm im Elektro-Fachhandel (Verkaufsfläche über 400 m²), wo Sie auch Elektro- und Elektronikgeräte kaufen
- Rücknahme von größeren Elektro-Altgeräten im Handel bei Kauf eines neuen Gerätes
- Rücknahme von bis zu drei Elektro-Altgeräten bis zu einer Kantenlänge von 25 cm im Lebensmitteleinzelhandel (Verkaufsfläche über 800 m²)
- Sammlung, Rücknahme und Entsorgung erfolgt kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung