Entsorgung von Problemstoffen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Müllabfuhr (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Umzug (Synonym), gefährlicher Abfall (Synonym), Problemabfall (Synonym), Schadstoffe (Synonym), Schadstoffmobil (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.09.2020
Fachlich freigegeben durch
Abfallwirtschaft
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt dem jeweilig zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Landkreise und kreisfreie Städte). In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie Ihre Gesundheit gefährden und, bzw. oder, schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Lassen Sie Ihre privaten Problem- und Schadstoffe von der Stadtreinigung Hamburg fachgerecht entsorgen. Dazu können Sie die Recyclinghöfe, den Anfahrtsservice oder die mobile Problemstoffsammlung in Anspruch nehmen.
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie Ihre Gesundheit gefährden und, bzw. oder, schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Lassen Sie Ihre privaten Problem- und Schadstoffe von der Stadtreinigung Hamburg fachgerecht entsorgen. Dazu können Sie die Recyclinghöfe, den Anfahrtsservice oder die mobile Problemstoffsammlung in Anspruch nehmen.
Bitte erfragen Sie bei der Stadtreinigung Hamburg, welche Unterlagen Sie ggfs. einreichen müssen.
In die Problemstoffsammlung gehören:
- Batterien (Abgabe von Kfz-Batterien auf den Recyclinghöfen)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen
- Thermometer
- Farb- und Lackreste, Rostschutzmittel, Säure, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Klebstoffe, Schuhputzmittel und Wachse
- Verdünner und Lösungsmittel wie Aceton, Terpentin, Benzin und Nitroverdünner, Bremsflüssigkeit
- Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Chemikalien, Gifte und Salze (z. B. aus privaten Fotolabors und Experimentierkästen)
- Spraydosen und andere Behälter mit Resten der genannten Abfallarten
- Blumenkästen aus Eternit
- Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen nehmen die Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg und die mobile Problemstoffsammlung kostenlos an.
- Für einige Abfälle werden Gebühren erhoben, bitte beachten Sie dazu die Angaben der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").
- Falls Sie den Anfahrtsservice der Stadtreinigung Hamburg nutzen wollen, bezahlen Sie die Anfahrtspauschale von 25 Euro.
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.
Termine der mobilen Problemstoffsammlung finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").
Bitte geben Sie die Problemstoffe in geschlossenen, gekennzeichneten und bruchsicheren Behältern ab (am besten in den Originalverpackungen). Kfz-Batterien, Blumenkästen aus Eternit (angefeuchtet, verpackt in reißfester Folie) und Feuerlöscher nimmt die Stadtreinigung Hamburg nur auf den Recyclinghöfen an.
- Problemstoffe entsorgen
- Problemstoffe dürfen nicht im Hausmüll (Graue Tonne) entsorgt werden, da sie Gesundheit und/ oder Umwelt gefährden können
- Zuständig: Stadtreinigung Hamburg