Personalausweis Ausstellung vorläufig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.02.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen schnellstmöglich einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird. Den regulären alten Personalausweis können Sie entwertet zurück erhalten.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg jeder Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.
Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Sie müssen den alten vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird. Den regulären alten Personalausweis können Sie entwertet zurück erhalten.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg jeder Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.
Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
- aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
- ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
- Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
- Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Hamburg Service wird die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort der Hauptwohnung einholen.
- Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
- Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde Ihren Grund anerkennt.
- Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
- Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Personalausweis
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (16 Jahre)
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweis abholen
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
Es gibt folgende Hinweise:
- Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, empfehlen wir Ihnen, gleichzeitig einen endgültigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- wird sofort ausgehändigt
- zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist
- Ab 01.05.2025 neue Vorschriften zum Foto: müssen in elektronischer Form vorgelegt werden
- Fotos können vor Ort erstellt werden
- Alternativ: Erstellung im Fotostudio und QR-Code von dort mitbringen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service