Flurstück Verschmelzung
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Begriffe im Kontext
Flurstück (Synonym), Flurstücksverschmelzung (Synonym), Flurstücke zusammenlegen (Synonym), Flurstücke verschmelzen (Synonym), Flurstückszusammenlegung (Synonym), Grundstücksverschmelzung (Synonym), Grundstücke zusammenlegen (Synonym), Grundstücke verschmelzen (Synonym), Grundstückszusammenlegung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.02.2022
Fachlich freigegeben durch
LGV Grenzvermessung
§§ 3-8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Sie wollen mehrere Flurstücke miteinander verschmelzen?
Dann können Sie dafür einen Auftrag erteilen.
Dann können Sie dafür einen Auftrag erteilen.
Sie möchten ein Flurstück mit anderen Flurstücken zu einem neuen eigenständigen Flurstück verschmelzen lassen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschmelzung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschmelzung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Angaben dazu, welche Flurstücke verschmolzen werden sollen.
Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum:
Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum:
- Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
- Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
- Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
- Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum.
- Befinden sich die Flurstücke nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Verschmelzung einverstanden sein.
- Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
- Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.
- Für Fragestellungen zur Verschmelzung von Flurstücken bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
- Soll eine Verschmelzung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
- Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren zu übernehmen.
- Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Verschmelzung durchgeführt.
- Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie bekommen eine Fortführungsmitteilung und die Rechnung/ den Gebührenbescheid zugeschickt.
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm)
- Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV)
- Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
- Nutzungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung
- Ein neues Flurstück wird gebildet, indem 2 oder mehrere Flurstücke miteinander verschmolzen werden.
- Verschmelzung erfolgt ohne örtliche Vermessungsarbeiten
- auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen (ÖbVI) können diese Aufgabe erledigen.