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Flurstück Verschmelzung

Hamburg 99123002092000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Verschmelzung

Leistungsbezeichnung II

Flurstücke verschmelzen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Flurstück (Synonym), Flurstücksverschmelzung (Synonym), Flurstücke zusammenlegen (Synonym), Flurstücke verschmelzen (Synonym), Flurstückszusammenlegung (Synonym), Grundstücksverschmelzung (Synonym), Grundstücke zusammenlegen (Synonym), Grundstücke verschmelzen (Synonym), Grundstückszusammenlegung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2022

Fachlich freigegeben durch

LGV Grenzvermessung

Handlungsgrundlage

§§ 3-8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen

 

Teaser

Sie wollen mehrere Flurstücke miteinander verschmelzen?
Dann können Sie dafür einen Auftrag erteilen.

Volltext

Sie möchten ein Flurstück mit anderen Flurstücken zu einem neuen eigenständigen Flurstück verschmelzen lassen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschmelzung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Angaben dazu, welche Flurstücke verschmolzen werden sollen.

Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum:
  • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
Die Flurstücke gehören mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
  • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Die Flurstücke befinden sich nicht in Ihrem Eigentum:
  • Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Voraussetzungen

  • Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum.
  • Befinden sich die Flurstücke nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Verschmelzung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der neu entstandenen Flurstücke.

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Verschmelzung von Flurstücken bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Verschmelzung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren zu übernehmen.
  • Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Verschmelzung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Sie bekommen eine Fortführungsmitteilung und die Rechnung/ den Gebührenbescheid zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von dem Umfang der Vermessung abhängig.

Frist

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ein neues Flurstück wird gebildet, indem 2 oder mehrere Flurstücke miteinander verschmolzen werden.
  • Verschmelzung erfolgt ohne örtliche Vermessungsarbeiten
  • auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen (ÖbVI) können diese Aufgabe erledigen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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