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Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

Hamburg 99027002012003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012003

Leistungsbezeichnung

Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geburtsbescheinigungen (Synonym), Geburtsanmeldungen (Synonym), Frühgeburten (Synonym), Entbindungen (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Synonym), Geburtsanzeige (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Geburt (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Geburtsurkunde international (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Kolonialregister (Synonym), Konsularregister (Synonym), Standesamt I (Synonym), Standesamt I in Berlin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
http://§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)
http://§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
http://§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Volltext

Sie können sich auf Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Geburtsurkunde beantragen möchten, benötigen Sie:bei Beantragung durch eine vertretende Person: 
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
  • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Eintrag in einem deutschen Geburtenregister, auf dessen Grundlage Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen können.
  • Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
  • Antragsberechtigt sind Sie, wenn
    • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
    • Sie die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht sind oder
    • deren Ehegatte oder Ehegattin sind oder
    • deren Lebenspartner oder Lebenspartnerin im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft sind oder
    • deren Vorfahre und Abkömmling sind oder
    • deren Geschwister sind.
  • Wenn Sie eine andere Person sind, erhalten Sie eine Urkunde nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Dies gilt auch für nähere Verwandte wie zum Beispiel Onkel oder Tante. Ein rechtliches Interesse haben Sie zum Beispiel, wenn es um eine Nachlasssache geht. 

Kosten

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Über die Höhe der Gebühren informiert Sie auf Nachfrage das Standesamt I Berlin.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Urkunde nur schriftlich beantragen.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu benötigt sie eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
  • Das Standesamt I in Berlin nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn. Gegebenenfalls fordert das Standesamt I Berlin weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde können Sie einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin stellen. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern
  • Urkunden sollen über einen Online-Antrag bestellt werden, es geht aber auch in Papierform.
  • Register aus den ehemaligen deutschen Gebieten sind nicht vollständig vorhanden und grundsätzlich nur dann, wenn der Geburtsort seinerzeit zu Deutschland gehörte
  • bei der Prüfung dieser Unterlagen wird eine Aufwandsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben, auch wenn kein Eintrag vorliegt, zzgl. der Kosten für die Ausstellung einer Urkunde, sofern ein Eintrag vorliegt
  • sofern kein Eintrag vorliegt, kann eine Negativbescheinigung ausgestellt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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