Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Anlage mit Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen Entgegennahme

Hamburg 99063053261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063053261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Anlage mit Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Anlage mit Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Immissionsschutz

Handlungsgrundlage

§12 der 2. BImSchV

Teaser

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit Emissionen leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen betreiben? Wie Sie diese bei der zuständigen Stelle anzeigen, erfahren Sie hier.

Volltext

Anlagen, die Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (HOV) freisetzen, sind oft ein Schwerpunkt in der Umweltgesetzgebung. Diese Substanzen können erhebliche Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Viele dieser Substanzen tragen zum Ozonabbau bei. Sie können krebserregend, neurotoxisch oder leberschädigend sein. 
Oft kommen sie in der Chemischen Industrie, zum Beispiel bei der Herstellung von Lösungsmitteln und Kühlmitteln vor oder bei Reinigungsprozessen beispielsweise in der Metall- und Elektronikindustrie vor. Ebenso werden sie in der Kunststoff-Industrie und der Pharmazeutischen Industrie verwendet.
Die Emissionen entstehen oft durch Verdampfung, Leckagen oder ineffiziente Rückgewinnung und Entsorgung.
Wenn Sie eine nicht genehmigungspflichtige Anlage betreiben möchten, bei der solche Emissionen auftreten können, müssen Sie diese Anlage bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Erforderliche Unterlagen


Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen


Sie betreiben eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, bei der Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen auftreten können.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Anlage mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung über den Online-Dienst vornehmen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Meldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

Für Sie: 5 min
Für uns: Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Frist


Melden Sie die Anlage, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlage beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise


Es gibt keine besonderen Hinweise.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anlagen mit Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (HOV) sind Schwerpunkt in der Umweltgesetzgebung
  • HOV tragen zum Ozonabbau bei
  • HOV können krebserregend, neurotoxisch oder leberschädigend sein
  • Vorkommen in der chemischen Industrie, z.B. bei Herstellung von Lösungsmitteln und Kühlmitteln
  • Nutzung bei Reinigungsprozessen z.B. in der Metall- und Elektronikindustrie
  • Verwendung in der Kunststoff- und pharmazeutischen Industrie
  • Emissionen durch Verdampfung, Leckagen oder ineffiziente Rückgewinnung und Entsorgung
  • Nicht genehmigungspflichtige Anlagen mit HOV-Emissionen müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal