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Geburtenregister Ausdruck

Hamburg 99027005250000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027005250000

Leistungsbezeichnung

Geburtenregister Ausdruck

Leistungsbezeichnung II

Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Frühgeburten (Synonym), Entbindungen (Synonym), Urkundenbestellungen (Synonym), Urkunden- Anforderungen, Online (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Geburt (Synonym), Kind (Synonym), Standesamt (Synonym), Kindesanmeldung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Geburtstag (Synonym), Mutter (Synonym), Nachwuchs (Synonym), Sohn (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), Tochter (Synonym), Urkunde (Synonym), Vater (Synonym), Geburtsregister (Synonym), Geburtenregisterauszug (Synonym), Urkundenanforderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html

Teaser

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

Volltext

Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
In dem Ausdruck stehen alle Daten, die zu Ihrer Geburt eingetragen wurden – zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, die Uhrzeit Ihrer Geburt und Angaben zu Ihren Eltern.
Auch spätere Änderungen, wie eine Adoption, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung, sind darin vermerkt.

Sie können auch einen mehrsprachigen Ausdruck aus dem Personenstandsregister anfordern, wenn Sie den Ausdruck beispielsweise für internationale Zwecke benötigen.

Der Ausdruck stammt aus dem elektronischen Register. Er gilt rechtlich wie eine Geburtsurkunde. Sie können ihn zum Beispiel bei Behörden verwenden.

Seit dem 1. November 2022 steht die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) auch in jeder neuen Geburtsurkunde.
Falls Sie nur die Geburtszeit wissen möchten, kann Ihnen die zuständige Stelle diese auf Wunsch auch mitteilen, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie).
  • Wenn Sie den Ausdruck aus dem Geburtenregister als Vertreterin oder Vertreter beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich der Ausdruck bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, benötigen Sie einen Nachweis Ihres berechtigten beziehungsweise Ihres rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. 
Beglaubigte Registerausdrucke können Sie daher nur erhalten, als
  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht  sowie deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel),
  • Geschwister.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten den Ausdruck nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
 

Kosten

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 18,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 8,00 Euro
  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei der zuständigen Stelle.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
  • Sie senden ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten die Urkunde.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde persönlich beantragen.
  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
  • Sie liegen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos.
  • Sie erhalten die Urkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 - 14 Tage.

Frist

keine

Hinweise

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt die gewünschte Urkunde nicht ausstellt, können Sie einen Antrag auf Ausstellung beim Amtsgericht Hamburg, Personenstandsgericht, Sievekingplatz 1, stellen.

Kurztext

  • Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
  • Antrag beim zuständigen Standesamt
  • alle Daten enthalten, die vom Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen wurden
  • Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen aus dem elektronischen Register
  • kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden
  • Angaben zur Geburt (einschl. Geburtszeit und zusätzliche Angaben zu den Eltern), sowie spätere Änderungen etwa durch Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft oder Namensänderungen
  • seit 01.11.2022 ist auf jeder neu ausgestellten Geburtsurkunde die genaue Zeit (Stunde und Minute) angegeben
  • die genaue Zeit kann auf Wunsch auch ohne Ausstellung einer Urkunde durch das Standesamt mitgeteilt werden
  • mehrsprachiger Ausdruck für internationale Zwecke möglich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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