Ballastwasser Einleitung Anzeige Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schiff (Synonym), Hafen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Ballastwasser
§ 8 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a
Bevor Sie Ballastwasser vom Schiff in den Hamburger Hafen einleiten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden
Die Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen. Bevor Sie Ihr Ballastwasser in das Hafenwasser abgeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Nach Prüfung kann die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.
- Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
- Sie senden die Meldung ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder weiterem Handlungsbedarf auf Sie zu.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Nutzung des Online-Dienstes durch Sie: circa 10-15 Minuten
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden
- Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen.
- Bevor Ballastwasser in das Hafenwasser abgegeben wird, muss zuständige Stelle informiert werden.
- zuständige Stelle kann gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen.
- Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.