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Ballastwasser Einleitung Anzeige Entgegennahme

Hamburg 02900900907928 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02900900907928

Leistungsbezeichnung

Ballastwasser Einleitung Anzeige Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Ballastwasser Einleitung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schiff (Synonym), Hafen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ballastwasser

Handlungsgrundlage

§ 8 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18  Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a

Teaser

Bevor Sie Ballastwasser vom Schiff in den Hamburger Hafen einleiten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden

Volltext

Die Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen. Bevor Sie Ihr Ballastwasser in das Hafenwasser abgeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Nach Prüfung kann die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen, Ballastwasser aus einem Schiff abzulassen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus. 
  • Sie senden die Meldung ab. 
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder weiterem Handlungsbedarf auf Sie zu.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Nutzung des Online-Dienstes durch Sie: circa 10-15 Minuten 
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden

Frist

   Sie müssen die Meldung abgeben, bevor Sie mit der Einleitung beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen.
  • Bevor Ballastwasser in das Hafenwasser abgegeben wird, muss zuständige Stelle informiert werden.
  • zuständige Stelle kann gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen.
  • Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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