Vergabe einer Wohnraumschutznummer und Bearbeitung des Belegungskalenders
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
30.03.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Wohnraumschutznummer bekommen und den Belegungskalender bearbeiten.
Wenn Sie selbstgenutzten Wohnraum kurzzeitig anderen Personen überlassen möchten, zum Beispiel als Ferienwohnung oder an Monteure vermieten, brauchen Sie eine Wohnraumschutznummer.
Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.
Sie brauchen auch eine Registrierungsnummer, wenn Sie Wohnraum zu einem anderen Zweck überlassen oder Räume überlassen, die kein Wohnraum sind und dafür Angebote oder Werbung, zum Beispiel in einem Ferienwohnungsportal im Internet, einer Zeitschrift oder einem anderen Medium schalten möchten, in dem überwiegend die Kurzzeitüberlassung von Wohnungen beworben wird.
Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.
Sie brauchen auch eine Registrierungsnummer, wenn Sie Wohnraum zu einem anderen Zweck überlassen oder Räume überlassen, die kein Wohnraum sind und dafür Angebote oder Werbung, zum Beispiel in einem Ferienwohnungsportal im Internet, einer Zeitschrift oder einem anderen Medium schalten möchten, in dem überwiegend die Kurzzeitüberlassung von Wohnungen beworben wird.
Servicekonto erstellen
Wenn Sie bereits ein sogenanntes Servicekonto der Stadt Hamburg besitzen, können Sie diesen Schritt überspringen.
Sie können Ihr Servicekonto auf serviceportal.hamburg.de anlegen. Klicken Sie hierzu auf „Registrieren“. Auf der folgenden Seite können Sie auswählen, welche Art von Servicekonto Sie erstellen möchten. Sie können den Dienst sowohl mit dem einfachen Servicekonto als auch mit dem Servicekonto Plus oder dem Servicekonto Business nutzen.
Geben Sie dort abgefragten Daten ein und lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, auf den Sie klicken müssen, damit Ihr Servicekonto aktiviert wird.
Registrieren
Anschließend können Sie sich unter der oben genannten Internetadresse anmelden. Klicken Sie auf „Hier starten“. Lesen und bestätigen Sie die anschließend angezeigte Datenschutzerklärung. Klicken Sie dann auf „Neue Wohnraumschutznummer ausstellen“.
Auf den folgenden Formularseiten sind Name und E-Mail-Adresse bereits vorausgefüllt, sie wurden aus Ihrem Servicekonto übernommen. Bitte ergänzen Sie die übrigen dort abgefragten Daten zu Ihrer Person. Anschließend wählen Sie aus, um welche Art von Räumen es geht und welche Nutzung dort beabsichtigt ist. Abhängig von Ihrer Auswahl werden Sie danach nach der Anschrift Ihrer Hauptwohnung oder Ihrer Kontaktadresse gefragt. Füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und klicken Sie auf „Weiter“.
Entsprechend Ihrer Auswahl auf der vorherigen Seite werden Sie dann um weitere Informationen gebeten, die für die Registrierung notwendig sind. Dabei geht es beispielsweise um die Lage des Objekts und nähere Angaben zum Umfang der beabsichtigten Nutzung. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und klicken Sie jedes Mal auf „Weiter“.
Nun wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, auf der Sie überprüfen können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Dort werden auch einige Informationen zur Wohnraumschutznummer angezeigt. Wenn alle Daten richtig sind, klicken Sie bitte auf „Daten senden“. Wenn die beabsichtigte Nutzung in Ihrer Hauptwohnung stattfindet, wird automatisiert überprüft, ob Ihre Angaben mit dem Melderegister übereinstimmen.
Zuteilung der Wohnraumschutznummer
Wenn dies zutrifft und die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfrei ist, wird Ihnen unmittelbar die Wohnraumschutznummer angezeigt. Die Nummer können Sie sofort verwenden.
Konnte keine Nummer angezeigt werden, weil ein Fehler aufgetreten ist, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
Ist die beabsichtigte Nutzung genehmigungspflichtig, wird sich Ihr zuständiges Bezirksamt an Sie wenden. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld.
Steuerliche Pflichten
Die Anforderung und Mitteilung einer Wohnraumschutznummer befreit nicht von den Anzeige- und Anmeldepflichten der Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Weitere Informationen, Merkblätter und die notwendigen Erklärungsvordrucke hierzu finden Sie auf der Seite der Finanzbehörde Hamburg (siehe Link "Zuständigkeiten Kultur- und Tourismustaxe"). Die weiteren steuerlichen Verpflichtungen (z.B. bei der Einkommensteuer und möglicherweise Umsatzsteuer) sind hiervon ebenfalls nicht berührt. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf.
Wenn Sie bereits ein sogenanntes Servicekonto der Stadt Hamburg besitzen, können Sie diesen Schritt überspringen.
Sie können Ihr Servicekonto auf serviceportal.hamburg.de anlegen. Klicken Sie hierzu auf „Registrieren“. Auf der folgenden Seite können Sie auswählen, welche Art von Servicekonto Sie erstellen möchten. Sie können den Dienst sowohl mit dem einfachen Servicekonto als auch mit dem Servicekonto Plus oder dem Servicekonto Business nutzen.
Geben Sie dort abgefragten Daten ein und lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, auf den Sie klicken müssen, damit Ihr Servicekonto aktiviert wird.
Registrieren
Anschließend können Sie sich unter der oben genannten Internetadresse anmelden. Klicken Sie auf „Hier starten“. Lesen und bestätigen Sie die anschließend angezeigte Datenschutzerklärung. Klicken Sie dann auf „Neue Wohnraumschutznummer ausstellen“.
Auf den folgenden Formularseiten sind Name und E-Mail-Adresse bereits vorausgefüllt, sie wurden aus Ihrem Servicekonto übernommen. Bitte ergänzen Sie die übrigen dort abgefragten Daten zu Ihrer Person. Anschließend wählen Sie aus, um welche Art von Räumen es geht und welche Nutzung dort beabsichtigt ist. Abhängig von Ihrer Auswahl werden Sie danach nach der Anschrift Ihrer Hauptwohnung oder Ihrer Kontaktadresse gefragt. Füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und klicken Sie auf „Weiter“.
Entsprechend Ihrer Auswahl auf der vorherigen Seite werden Sie dann um weitere Informationen gebeten, die für die Registrierung notwendig sind. Dabei geht es beispielsweise um die Lage des Objekts und nähere Angaben zum Umfang der beabsichtigten Nutzung. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und klicken Sie jedes Mal auf „Weiter“.
Nun wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, auf der Sie überprüfen können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Dort werden auch einige Informationen zur Wohnraumschutznummer angezeigt. Wenn alle Daten richtig sind, klicken Sie bitte auf „Daten senden“. Wenn die beabsichtigte Nutzung in Ihrer Hauptwohnung stattfindet, wird automatisiert überprüft, ob Ihre Angaben mit dem Melderegister übereinstimmen.
Zuteilung der Wohnraumschutznummer
Wenn dies zutrifft und die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfrei ist, wird Ihnen unmittelbar die Wohnraumschutznummer angezeigt. Die Nummer können Sie sofort verwenden.
Konnte keine Nummer angezeigt werden, weil ein Fehler aufgetreten ist, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
Ist die beabsichtigte Nutzung genehmigungspflichtig, wird sich Ihr zuständiges Bezirksamt an Sie wenden. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld.
Steuerliche Pflichten
Die Anforderung und Mitteilung einer Wohnraumschutznummer befreit nicht von den Anzeige- und Anmeldepflichten der Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Weitere Informationen, Merkblätter und die notwendigen Erklärungsvordrucke hierzu finden Sie auf der Seite der Finanzbehörde Hamburg (siehe Link "Zuständigkeiten Kultur- und Tourismustaxe"). Die weiteren steuerlichen Verpflichtungen (z.B. bei der Einkommensteuer und möglicherweise Umsatzsteuer) sind hiervon ebenfalls nicht berührt. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf.
Für Sie: 5-15 Minuten
Sie erhalten die Rückmeldung in der Regel direkt im Online-Dienst.
In Sonderfällen dauert die Bearbeitung ca. 3-6 Wochen.
Sie erhalten die Rückmeldung in der Regel direkt im Online-Dienst.
In Sonderfällen dauert die Bearbeitung ca. 3-6 Wochen.
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sieht unter anderem vor:
- eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen in Wohnraum,
- eine Registrierungspflicht für Anbieter von Räumen auf Ferienwohnungsplattformen und vergleichbaren Medien,
- eine Verkürzung der Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot, also dem Verbot, eine Wohnung zu etwas anderem als zum Wohnen zu nutzen, auf acht Wochen pro Kalenderjahr,
- die Einführung einer Pflicht, jede einzelne Überlassung der zuständigen Behörde spätestens nach zehn Tagen zu melden,
- die Einführung einer Pflicht für Dienstanbieter und andere Medien, nur Angebote mit Registrierungsnummer (Wohnraumschutznummer) zuzulassen,
- die Erweiterung des Bußgeldkatalogs und die Anhebung des Bußgeldhöchstbetrages auf 500.000 Euro,
- die Weiterleitung der Registrierungsdaten an die Steuerbehörden.
- Wohnraumschutznummer beantragen und Belegungskalender bearbeiten
- Vergabe einer Wohnraumschutznummer
- Bearbeitung des Belegungskalenders