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Mitteilung über Wasserentnahme aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern Entgegennahme

Hamburg 99129095261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129095261000

Leistungsbezeichnung

Mitteilung über Wasserentnahme aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Grundwasserentnahme Fördermenge melden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Brunnen (Synonym), Grundwasser (Synonym), Grundwasserentnahme (Synonym), Wasserentnahme (Synonym), Online-Funktion (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Jank, Antje

Handlungsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

Teaser

Wenn Sie Grundwasser aus einem eigenen Brunnen nutzen, müssen Sie jährlich die entnommene Menge melden.

Volltext

Wenn Sie aus einem eigenen Brunnen Grundwasser entnehmen, müssen Sie regelmäßig melden, wie viel Wasser Sie gefördert haben. Diese Mitteilungspflicht ergibt sich für Sie als Brunnenbetreiberin oder Brunnenbetreiber aus Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie haben eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserförderung.

Kosten

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

  • Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus. 
  • Sie senden Ihre Meldung ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Bei Rückfragen oder Handlungsbedarf kommt die zuständige Stelle wieder auf Sie zu.

Bearbeitungsdauer

Die Nutzung des Online-Dienstes dauert etwa 10 Minuten. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung. 

Frist

Sie müssen die Meldung immer für das Vorjahr abgeben und spätestens zum 15. Januar des Folgejahres einreichen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei der Fördermengenmeldung benötigen Sie die fünfstellige Brunnennummer Ihres Brunnens und das Aktenzeichen Ihres Wasserrechtsbescheides.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wer aus einem eigenen Brunnen Grundwasser entnimmt, muss regelmäßig die Fördermenge melden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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