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Wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube

Leistungsbezeichnung II

Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung (Synonym), Wasserschutzgebiete (Synonym), Sielanschlusszwang (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Franz, Hella

Handlungsgrundlage

Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.

Teaser

Sie möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.

Volltext

In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden. 

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes

Voraussetzungen

Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Kosten

Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.

Verfahrensablauf

   

Bearbeitungsdauer

Eintragung online ca. 15 Minuten.

Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.

Frist

Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

   

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube in Wasserschutzgebieten
  • Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot des § 4 / 5 (7) der räumlich betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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