Wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung (Synonym), Wasserschutzgebiete (Synonym), Sielanschlusszwang (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Franz, Hella
Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.
Sie möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.
In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden.
Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Eintragung online ca. 15 Minuten.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
- Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube in Wasserschutzgebieten
- Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot des § 4 / 5 (7) der räumlich betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung