Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Inhalt
Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Begriffe im Kontext
Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Liebetanz-Vahldiek, Martin
§ 9 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen/part/X
Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.
Die Ausnahmegenehmigung ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR müssen Sie vor Aufnahme der Fischerei zahlen.
- Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung zu.
Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Angeln beginnen.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Ihre Schwerbehinderung Sie an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Stelle.
- Personen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Personen mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel angeln.