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Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

Hamburg 99042017006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042017006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Fischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Liebetanz-Vahldiek, Martin

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.

Volltext

Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen. 

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen

Sie haben eine Schwerbehinderung und können dies nachweisen.

Kosten

Die Ausnahmegenehmigung ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR müssen Sie vor Aufnahme der Fischerei zahlen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung zu.

Bearbeitungsdauer

Bis zu einer Woche.

Frist

Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Angeln beginnen. 

Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Hinweise

Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Ihre Schwerbehinderung Sie an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Personen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
  • Personen mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel angeln.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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