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Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung

Hamburg 99042004006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042004006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahme von der Fischereischeinpflicht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischereiabgabe (Synonym), Angeln ohne Angelschein (Synonym), Angeln (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Fischerei (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Agrarwirtschaft-A

Handlungsgrundlage

§ 9 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP4/part/X

Teaser

Sie können eine Ausnahme von der Fischereischeinpflicht beantragen.

Volltext

Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Fischereischein. Unter bestimmten Umständen kann eine Ausnahme von dieser Regelung gemacht werden.

Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf die Fischerei mit einer Handangel auch ohne Fischereischein ausüben, sofern die Person dabei unter Aufsicht einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder eines volljährigen Fischereischeininhabers steht. Für diese Ausnahme benötigen Sie keine schriftliche Genehmigung.
 
Wer auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, darf in Begleitung einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel ausüben. Hierfür können Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie benötigen die Ausnahmegenehmigung nicht zwingend, sondern nur, wenn Sie sicherheitshalber einen Nachweis für die Zulässigkeit des Fischereischeinfreien Angelns haben möchten.
 
Wer an einer geführten Angeltour oder einer Veranstaltung eines Ausbildungsvereins an deren eigenen Gewässern oder Pachtgewässern teilnimmt, benötigt keinen Fischereischein, sofern bis zu drei teilnehmende Anglerinnen und Angler ohne Fischereischein durch mindestens eine Person mit Fischereischein unmittelbar betreut werden. Zudem muss an der Veranstaltung oder der Angeltour mindestens eine Ausbilderin oder ein Ausbilder anwesend ist.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Nachweis, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis
    • Personen unter 15 Jahren
    • Personen mit Behinderung
    • Teilnehmer oder Teilnehmerin einer geführten Angeltour oder einer anderen Veranstaltung eines Ausbildungsvereins in dessen eigenen Gewässern oder Pachtgewässern

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Falls Sie eine Ausnahmegenehmigung für eine Person mit Behinderung beantragen wollen, beachten Sie bitte die in den Links aufgeführten Informationen.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Frist

Keine

Hinweise

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer, für die eine Fischereiprüfung abgelegt werden musste, werden in Hamburg anerkannt. Wenn Sie Inhaber einen solchen Fischereischeins sind und Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie trotzdem die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wer fischt muss im Besitz eines Fischereischeins sein.
  • Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen ohne Fischereischein mit einer Handangel angeln, sofern ein/e volljährige Fischereischeininhaber/in dabei ist
  • Personen mit Behinderung dürfen ohne Fischereischein mit einer Handangel angeln, sofern ein/e volljährige Fischereischeininhaber/in dabei ist
    • Es kann eine schriftliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden
    • Man muss die Ausnahmegenehmigung nicht zwingend beantragen
    • Kann zur Sicherheit ausgestellt werden, in der Regel ist es aber ausreichend den Schwerbehindertenausweis dabei zu haben.
  • Wer an einer geführten Angeltour oder einer anderen Veranstaltung eines Ausbildungsvereins an deren eigenen Gewässern oder Pachtgewässern teilnimmt, benötigt keinen Fischereischein
    • sofern bis zu drei teilnehmende Anglerinnen und Angler ohne Fischereischein durch mindestens eine Person mit Fischereischein unmittelbar betreut werden und
    • an der Veranstaltung oder der Angeltour mindestens eine Ausbilderin oder ein Ausbilder anwesend ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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