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Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Hamburg 99042008006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042008006000

Leistungsbezeichnung

Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Fischfang mit Elektrizität beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Elektrofischerei (Synonym), Elektrofischen (Synonym), Elektrofischereigerät (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Liebetanz-Vahldiek, Martin

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP4/part/X
Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ELwVwGebOHArahmen/part/X

Teaser

Wenn Sie Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchten, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.

Volltext

müssen Sie hierfür vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Elektrofischerei beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Begründung, dass die Elektrofischerei zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischgewässers oder für Zwecke der Fischereiwissenschaft, des Naturschutzes oder weitere notwendige fischereibiologische Untersuchungen erforderlich ist
  • Nachweis über den Besuch eines anerkannten Lehrgangs für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Eine maximal 3 Jahre alte Bescheinigung darüber, dass das elektrische Fischereigerät den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht

Voraussetzungen

  • Sie können nachvollziehbar begründen und belegen, warum das Fischen mittels Elektrizität notwendig ist. 
  • Sie haben einen Lehrgang für Elektrofischerei absolviert und können dies nachweisen.
  • Sie haben eine ausreichende Haftpflichtversicherung und können dies nachweisen.

Kosten

Genehmigung: 50,00 EUR
Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR

Verfahrensablauf

Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu einer Woche.

Frist

Keine. 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • Fischfang mit Elektrizität beantragen
  • Wer Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Die Genehmigung wird erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fischen mittels Elektrizität erforderlich ist.
  • Um die Genehmigung zu erhalten, muss vorab ein Lehrgang für Elektrofischerei absolviert werden.
  • Als Elektrofischer benötigt man eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
  • Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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