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Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Zulassung

Hamburg 99063016006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063016006000

Leistungsbezeichnung

Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Müllentsorgung (Synonym), Genehmigungsbedüftige Anlagen nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) (Synonym), Lärmschutz (Synonym), Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen (Synonym), Luftverunreinigung durch Betriebe (außer Gaststätten) (Synonym), Erschütterung (Synonym), schädliche Umwelteinwirkungen Anlagen (Synonym), ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen (Synonym), Abfalllagerungsanlagen (Synonym), Anlagen Abfall Behandlung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

ELiA-Hamburg

Handlungsgrundlage

§ 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__8a.html

Teaser

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Volltext

Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage vor der Genehmigung durch die zuständige Behörde errichten möchten, müssen Sie eine Zulassung zur vorzeitigen Errichtung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle kann die Zulassung zur vorzeitigen Errichtung jederzeit widerrufen. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird.
Dazu kann die zuständige Stelle eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, die Sie von der zuständigen Stelle erfahren

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung gestellt haben. Den vorzeitigen Beginn der Errichtung können sie innerhalb des Antrags oder nachträglich beantragen
  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren werden anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

Verfahrensablauf


Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise bis zu 2 Monate.

Frist

Sie benötigen den Zulassungsbescheid, bevor Sie mit dem geplanten Vorhaben beginnen dürfen.

Hinweise

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.

Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen nach BImSchG Genehmigung
  • Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen
  • Zulassung kann jederzeit widerrufen werden
  • Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein, wenn noch Anforderungen erfüllt werden müssen
  • Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird
  • Auflagen in Form von Sicherheiten wie die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren oder Bürgschaften

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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