Emissionsgenehmigung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zuteilungen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Synonym), Teilanlagen (Synonym), Anlagenteile (Synonym), Kohlenstoffdioxid Emissionen (Synonym), Co2 Ausstoß (Synonym), Nebeneinrichtungen von Anlagen (Synonym), Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (Synonym), Treibhausgase (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Immissionsschutz
§ 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__4.html
§ 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__2.html
Anlage 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/anhang_1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__4.html
§ 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__2.html
Anlage 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/anhang_1.html
Sie betreiben eine Anlage mit Kohlendioxid-Ausstoß? Wie Sie die benötigte Genehmigung beantragen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie bestimmte Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung betreiben möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sie benötigen die Genehmigung ebenfalls, wenn Sie Anlagen betreiben, deren Anlagenteile oder Nebenrichtungen Kohlenstoffdioxid ausstoßen.
Sie benötigen die Genehmigung ebenfalls, wenn Sie Anlagen betreiben, deren Anlagenteile oder Nebenrichtungen Kohlenstoffdioxid ausstoßen.
Ihr Antrag sollte die folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers,
- Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien,
- Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen für Anlagenteile und Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung,
- Quellen von Emissionen und
- Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll
- Sie betreiben eine Anlage, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
- Sie machen alle erforderlichen Angaben in Ihrem Antrag.
- Sie teilen Änderungen der Tätigkeit, die Auswirkungen auf Emissionen haben können, der zuständigen Stelle fristgerecht mit
- Sie stellen bei der zuständigen Stele einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb von bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Erdkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie lange die Bearbeitung dauert.
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlagen, Teilanlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung beginnen.
Die bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung sind im Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aufgelistet.
- Betrieb bestimmter Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung erfordert eine Genehmigung
- auch zum Betrieb von Anlagenteilen oder Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung
- Genehmigung zum Betrieb der Anlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen verpflichtend
- Anlagen sind im Anhand 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gelistet