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Emissionsgenehmigung Erteilung

Hamburg 99063004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063004001000

Leistungsbezeichnung

Emissionsgenehmigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zum Betrieb von Anlagen mit Kohlendioxid-Freisetzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zuteilungen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Synonym), Teilanlagen (Synonym), Anlagenteile (Synonym), Kohlenstoffdioxid Emissionen (Synonym), Co2 Ausstoß (Synonym), Nebeneinrichtungen von Anlagen (Synonym), Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (Synonym), Treibhausgase (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Immissionsschutz

Handlungsgrundlage

§ 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__4.html

§ 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__2.html

Anlage 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/anhang_1.html

Teaser

Sie betreiben eine Anlage mit Kohlendioxid-Ausstoß? Wie Sie die benötigte Genehmigung beantragen können, erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie bestimmte Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung betreiben möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sie benötigen die Genehmigung ebenfalls, wenn Sie Anlagen betreiben, deren Anlagenteile oder Nebenrichtungen Kohlenstoffdioxid ausstoßen.

Erforderliche Unterlagen

 Ihr Antrag sollte die folgende Angaben enthalten:
  1. Name und Anschrift des Anlagenbetreibers,
  2. Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien,
  3. Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen für Anlagenteile und Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung,
  4. Quellen von Emissionen und
  5. Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine Anlage, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
  • Sie machen alle erforderlichen Angaben in Ihrem Antrag.
  • Sie teilen Änderungen der Tätigkeit, die Auswirkungen auf Emissionen haben können, der zuständigen Stelle fristgerecht mit

Kosten

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Kosten anfallen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der zuständigen Stele einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb von bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Erdkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie lange die Bearbeitung dauert.

Frist

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlagen, Teilanlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung sind im Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aufgelistet.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb bestimmter Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung erfordert eine Genehmigung
  • auch zum Betrieb von Anlagenteilen oder Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung
  • Genehmigung zum Betrieb der Anlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen verpflichtend
  • Anlagen sind im Anhand 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gelistet

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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