Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Inhalt
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung beantragen
Begriffe im Kontext
Baugrubenwasser (Synonym), Sanierung (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym), Entwässerung von Grundstücken (Synonym), Bohrspülwasser (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Abwasserwirtschaft
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html
§ 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html
§ 11Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11
§ 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11a
§ 11b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11b
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html
§ 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html
§ 11Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11
§ 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11a
§ 11b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11b
Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Hier erhalten Sie Informationen zu Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.
In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
- nicht häuslichem Schmutzwasser,
- Baugrubenwasser, Bohrspülwasser und Abwasser aus Sanierungen
- Grundwasser aus Bauwerksdrainagen
- Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitungsmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art Ihres Anliegens. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links"
Das Abwasser ist qualitativ und quantitativ dafür geeignet, in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet zu werden.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie eine Genehmigung für die Einleitung von Baugrubenwasser, Bohrspülwasser oder Abwasser aus Sanierungen beantragen möchten, steht Ihnen ein Online-Dienst zur Verfügung.
- Wenn Sie eine Genehmigung für eine andere Art der Einleitung beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
- Die Entscheidung wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
- Mit dem Bescheid werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühren
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers und zur Eigenüberwachung, sowie Berichtspflichten verbunden sein, die Sie erfüllen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.
Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitungsmengenbegrenzung). Bestimmte Einleitungen müssen jedoch angezeigt werden.
Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitungsmengenbegrenzung). Bestimmte Einleitungen müssen jedoch angezeigt werden.
- Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Eine Genehmigung für die Einleitung in die Kanalisation muss vorliegen bei
- nicht häuslichem Schmutzwasser,
- Baugrubenwasser, Bohrspülwasser und Abwasser aus Sanierungen
- Grundwasser aus Bauwerksdrainagen,
- Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitungsmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser.