Wasserbuch Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wasserhaushaltsgesetz (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Wasserbenutzung (Synonym), Gewässer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Heß, Christoph
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__87.html
§ 100 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pG31/part/X
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__87.html
§ 100 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pG31/part/X
Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, ähnlich dem Grundbuch. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für Sie möglich. Durch Einsichtnahme in das Wasserbuch können Sie insbesondere folgende Informationen erhalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete
- festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Der Antrag kann formlos sein.
Die bloße Einsichtnahme in das Wasserbuch ist kostenfrei. Für die Erstellung von Auszügen fallen Kosten in Höhe von 1,65 EUR pro Seite an.
- Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Einsicht in das Wasserbuch bei der zuständigen Behörde.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
- Die Einsicht wird Ihnen gewährt oder ein Auszug wird Ihnen bereitgestellt.
Je nach Art und Umfang Ihres Antrages kann es 1-4 Wochen dauern, bis Ihnen die Einsicht gewährt werden kann.
Für Wasserrechte im Hafengebiet (ausgenommen Einleitungen, Entnahmen und Grundwasser) wird ein separates Wasserbuch bei der Hamburger Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA) geführt. Über die jeweiligen Inhalte der Wasserbücher können Sie sich online im Metadaten-Portal METAVER informieren.
Wenn Sie Einsicht in Urkunden nehmen wollen, die Informationen über geheime Betriebseinrichtungen und Betriebsweisen enthalten, ist dies nur mit Zustimmung desjenigen gestattet, der an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
Wenn Sie Einsicht in Urkunden nehmen wollen, die Informationen über geheime Betriebseinrichtungen und Betriebsweisen enthalten, ist dies nur mit Zustimmung desjenigen gestattet, der an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
- Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen
- Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis der wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
- Das Wasserbuch enthält außerdem Informationen zu wasserwirtschaftlich ausgewiesenen Gebieten, zum Beispiel Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete
- Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service