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Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

Hamburg 99136002013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136002013000

Leistungsbezeichnung

Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Hochwasserschutz - allegemeine Informationen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 79 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__79.html

Sechster Teil Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pG18

Teaser

Sie möchten mehr über den Hochwasserschutz in Hamburg erfahren? Hier finden Sie Informationen zu Schutzmaßnahmen, Rückhalteflächen und Ihrer persönlichen Vorsorge.

Volltext


Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Hamburg umfassen technische Schutzvorrichtungen, natürliche Hochwasserrückhaltung, Einschränkungen bei der Flächennutzung, organisatorische und rechtliche Maßnahmen sowie die Sensibilisierung und Eigenverantwortung der Bevölkerung. Sie zielen darauf ab, sowohl präventiv als auch reaktiv den Hochwasserschutz zu verbessern und Schäden zu minimieren.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich zu Ihren konkreten Fragestellungen oder Anliegen bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen finden Sie unter "Zu beachten".

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist gegebenenfalls vom Einzelfall abhängig.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  1.  Präventive Maßnahmen
    • Eigenvorsorge der Bevölkerung: Personen in gefährdeten Gebieten sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, wie zum Beispiel
    • Hochwasserangepasste Nutzung von Grundstücken,
    • Schutzmaßnahmen an Gebäuden (zum Beispiel wasserdichte Kellerfenster, Rückstausicherungen),
    • Sicherung von Wertgegenständen in hochwassergefährdeten Bereichen
  2. Planerische Maßnahmen
    • Ausweisung von Hochwassergebieten:
    • Karten zur Darstellung hochwassergefährdeter Bereiche und Überschwemmungsgebiete werden erstellt und öffentlich ausgelegt
    • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die mindestens ein statistisches 100-jährliches Hochwasserereignis berücksichtigen
    • Vorläufige Sicherung von Gebieten, die wahrscheinlich als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden
    • Hochwasserschutzpläne:
    • Aufstellung und regelmäßige Aktualisierung von Hochwasserschutzplänen
    • Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten
  3. Bauliche Maßnahmen
    • Errichtung und Anpassung von Hochwasserschutzanlagen:
    • Bau und Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen, einschließlich Deichen und Dämmen
    • Genehmigungspflicht für erhebliche Änderungen an bestehenden Schutzanlagen
    • Verstärkung und Erhöhung von Anlagen zur Anpassung an geänderte Hochwasserverhältnisse
    • Einhaltung von Bauvorschriften in Überschwemmungsgebieten
      • Verbot der Errichtung neuer Baugebiete ohne Zustimmung der Wasserbehörde
      • Genehmigungspflicht für bauliche Veränderungen wie Erdaufschüttungen oder Lagern von Stoffen, die den Hochwasserabfluss beeinträchtigen könnten
      • Verbot von neuen Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebiete 
  4. Naturnahe Maßnahmen
    • Erhalt und Rückgewinnung von Rückhalteflächen:
    • Verbot erosionsfördernder Maßnahmen
    • Förderung der Rückgewinnung natürlicher Rückhalteräume, wie Auenlandschaften
  5. Informations- und Warnsysteme
    • Information der Öffentlichkeit:
      • Warn- und Meldedienste zur frühzeitigen Warnung vor Hochwassergefahren
      • Bereitstellung von Informationen über geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln
      • Kennzeichnung besonders gefährdeter Gebiete
  6. Regulierung der Nutzung
    • Genehmigungspflichten:
      • Veränderungen der Erdoberfläche, das Lagern von Stoffen oder das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern in hochwassergefährdeten Gebieten bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde
      • Einschränkungen bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Rückhalteflächen
    • Veränderungssperre:
      • Sperre von baulichen Veränderungen, die Hochwasserschutzmaßnahmen behindern könnten, während der Planfeststellungsverfahren
    • Vorkaufsrecht:
      • Vorkaufsrecht der Stadt für Grundstücke, die für Hochwasserschutzmaßnahmen oder angrenzend an Hochwasserschutzanlagen benötigt werden
  7. Technische Anforderungen
    • Vorkehrungen für wassergefährdende Stoffe:
      • Maßnahmen, um das Eindringen von Schadstoffen in Gewässer bei Hochwasser zu verhindern
      • Anpassung der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung an Hochwasserereignisse

Rechtsbehelf


Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Hamburg umfassen:
  • Technische Schutzvorrichtungen
  • Natürliche Hochwasserrückhaltung
  • Einschränkungen bei der Flächennutzung
  • Organisatorische und rechtliche Maßnahmen
  • Sensibilisierung und Eigenverantwortung der Bevölkerung
  • Präventiver und reaktiver Hochwasserschutz zur Schadensminimierung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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