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Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Hamburg 99115005104003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104003

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Leistungsbezeichnung II

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Anmeldung in einer anderen Gemeinde (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), Wohnsitz anmelden (Synonym), Ummeldung (Synonym), Anmeldebestätigung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Einwohnerwesen (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldewesen (Synonym), Ummeldebescheinigung (Synonym), Ummeldebestätigung (Synonym), Ummelden (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzanmeldung (Synonym), Wohnsitzummeldung (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Wohnung (Synonym), Schiff (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Einwohnerangelegenheiten - Standort Harburg

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Wenn Sie Kapitän oder Besatzungsmitglied eines Seeschiffes sind, meldet Sie der Reeder bei bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an.

Volltext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Das Binnenschiff, auf dem Sie sich anmelden muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
  • Das Seeschiff auf das durch den Reeder angemeldet werden, muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Kosten

  • Die Gebühren betragen 12 EUR
    • pro volljährige Person, oder
    • pro Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte
  • Sie erscheinen persönlich beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. 
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung dauert circa 12 Minuten.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hinweise

  • Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
  • Eine Anmeldung ist nur im Kundenzentrum Hamburg-Mitte möglich.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
  • Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt.
  • Auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, meldet der Reeder die Person an seinem Sitz an.
    Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.
  • zuständig: Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten Hamburg-Mitte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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