Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anzeige verantwortliche Person Sprengstoff (Synonym), verantwortliche Person Sprengstoff mitteilen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.05.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Sprengstoffreferat
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person zum Umgang mit Sprengstoff bestellen, müssen Sie diese der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in den Verkehr bringen dürfen, müssen Sie schriftlich eine verantwortliche Person bestellen.
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.
- Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
- Aufsichtspersonen
- Leitende einer Betriebsabteilung
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeister beziehungsweise Betriebsmeisterinnen
- Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen, überlassen, aufbewahren, verwenden oder empfangen
Sie zeigen die verantwortliche Person schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle an.
- Änderungen zeigen Sie mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung an.
- Sie übermitteln den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf werden Sie um eine Nachbesserung gebeten.
- Abschließend wird Ihre Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Zeigen Sie die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.
- Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
- Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
- Für den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen muss der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin eine verantwortliche Person schriftlich bestellen und den Namen der bestellten Person unverzüglich anzeigen.
- Die zu betrachteten verantwortlichen Personen sind beispielsweise Aufsichtspersonen oder Sprengberechtigte.
- Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
- Anzeige: schriftlich oder online