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Verkehrswert nach BauGB Feststellung

Hamburg 99012015037000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012015037000

Leistungsbezeichnung

Verkehrswert nach BauGB Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Verkehrswert nach Baugesetzbuch (BauGB) Feststellung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Immobilienwerte (Synonym), Wertgutachten (Synonym), Wertermittlungen von Grundstücken (Synonym), Verkehrswertgutachten (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Gutachten zu Grundstückswerten (Synonym), Verkehrswert von Grundstücken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Handlungsgrundlage

§ 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html

§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html

§ 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html

§ 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html

Teaser

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

Volltext

Sie können auf Antrag beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum oder Erbbaurecht) einholen.
Dies kann im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Erben zur Vermeidung von Streitigkeiten beitragen.
Diese Gutachten haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Ihren persönlichen Daten und den Daten zur Immobilie.
  • Einverständniserklärung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin
  • Vollmacht zur Einsichtnahme zum Beispiel in die Bauakte oder das Grundbuch (siehe Eigentümervollmacht Wertermittlungsauftrag)
  • Fragebogen mit Detailinformationen zur Immobilie (siehe Auskunftsbogen für Gutachtenauftrag)

Voraussetzungen

Sie sind:
  • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin der Immobilie,
  • eine Person mit anderen Rechten an der Immobilie oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert der Immobilie von Bedeutung ist.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ein Verkehrswertgutachten, wenn Sie das Gutachten beantragen als
  • für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständige Behörde,
  • für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder die Entschädigung für ein Grundstück zuständige Behörde,
  • Gericht oder Justizbehörde oder
  • von der Eigentümerin oder dem Eigentümer bevollmächtige Person.

Kosten

Die Höhe der Gebühr hängt vom ermittelten Wert und der Schwierigkeit der Wertermittlung ab.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Antrag über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH) oder formlos in Textform.
  • Ihrer Antragsberechtigung wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft.
  • Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigen das Wertermittlungsobjekt (Grundstück oder Wohnung) und werten die Unterlagen aus.
  • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
  • Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten wird.
  • Sie erhalten das Gutachten.
  • Sie erhalten den Kostenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab.
Informieren Sie sich im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Frist

keine

Hinweise

  • Ein kostengünstiger Näherungswert für den Verkehrswert ist über den kostenpflichtigen Online-Dienst Immobilienwertdatenauskunft Hamburg IDA.HH erhältlich.
  • Ein kostenloser Näherungswert für den Bodenwert pro Quadratmeter Grundstücksfläche ist über die interaktive Bodenrichtwertkarte von Hamburg BORIS.HH erhältlich.
  • Gemäß § 193 Absatz 1-4 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse. 
    Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

Das Verkehrswertgutachten
  • wird auf Antrag vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt.
  • kann bei Erbauseinandersetzungen zur Vermeidung von Streitigkeiten beitragen.
  • hat keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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