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Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

Hamburg 99012019016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012019016000

Leistungsbezeichnung

Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Fachlich freigegeben durch

ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik

Handlungsgrundlage

§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO)
https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2009/3709/pdf/pruefverordnung_pvo.pdf

Teaser

Sie können sich als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkennen lassen.

Volltext

Sie können eine Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau beantragen.

Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik prüfen Sie, ob Gebäude und Bauwerke sicher geplant sind und allen geltenden Vorschriften entsprechen. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
  • Abschlusszeugnis des Studiums im Bauingenieurwesen
  • Bescheinigungen über Ihre bisherige Tätigkeit in der Tragwerksplanung (mindestens 5 Jahre)
  • Nachweise über eigenständig erstellte oder geprüfte statische Berechnungen und Projekte, die Ihre Fachkenntnisse belegen (digitaler Ordner mit mindestens 8 und maximal 10 Projekten)
  • Zertifikate oder Nachweise über Fortbildungen im Bereich Baustatik und Tragwerksplanung (falls vorhanden)
  • aktuelles Führungszeugnis, um Ihre Zuverlässigkeit zu belegen
  • Lebenslauf mit Schwerpunkt auf beruflichen Stationen und Erfahrungen
  • Schriftliche Erklärung, dass Sie unabhängig und ohne wirtschaftliche Interessen an den zu prüfenden Projekten arbeiten
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen erfahren Sie von der zustängien Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, idealerweise mit einem Schwerpunkt in Statik, Tragwerksplanung oder Baustatik.
  • Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung (in der Regel mindestens 5 Jahre).
  • Sie verfügen über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Erstellung und Prüfung statischer Berechnungen sowie in der Begleitung von Bauprojekten.
  • Sie sind nachweislich technisch versiert und in der Lage, komplexe Projekte zu beurteilen.
  • Sie haben keine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen an den Bauvorhaben, die Sie prüfen.
  • Sie können Ihre Fähigkeiten in einer Prüfung oder durch die Vorlage von Arbeitsproben nachweisen.
  • Nach der vorläufigen Anerkennung absolvieren Sie eine Art „Traineezeit“, in der Sie unter Anleitung weitere Prüfungen durchführen.
  • Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erfolgt die endgültige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik.

Kosten

Gebühr: 500€ - 1.500€
Die Gebühren für die Anerkennung betragen  500,00 EUR je Fachrichtung. 
Während der Kandidatenzeit fallen weitere projektabhängige Betreuungskosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Antragsformular zur Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Anforderungen gemäß der Prüfverordnung erfüllen.
  • Sie zeigen in einem praktischen Verfahren oder einer Prüfung, dass Sie die notwendigen Kompetenzen besitzen. Dazu gehören das Erstellen und Prüfen von statischen Nachweisen sowie Fachkenntnisse zu bautechnischen Vorschriften.
  • Wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie eine vorläufige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik. 
  • Sie absolvieren eine zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Baustatik betreut werden.
  • Wenn Sie die Kandidatenzeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik.
  • Sie unterliegen der Fachaufsicht der Prüfstelle für Baustatik und übernehmen Aufgaben im bauaufsichtlichen Bereich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Anerkennungsverfahren dauert normalerweise 3 Monate.
Die auf die vorläufige Anerkennung folgende Kandidatenzeit dauert 2 Jahre.

Frist

Sie benötigen die offizielle Anerkennung der zuständigen Stelle, bevor Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik tätig werden.

Hinweise

Als Prüfingenieurein oder Prüfingenieur kontrollieren Sie die statischen Berechnungen und stellen sicher, dass alle Materialien, Bauteile und Konstruktionen den Belastungen standhalten.
Sie arbeiten eng mit Architekten, Bauunternehmen und Bauherren zusammen, um sicherzustellen, dass die Planung korrekt umgesetzt wird.
Sie prüfen, ob Bauvorschriften und Sicherheitsstandards eingehalten werden, um Risiken wie Einstürze zu verhindern.
Mit Ihrer Expertise tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass Bauwerke sicher, stabil und langlebig sind.

Wenn Sie Ihren Geschäftssitz aus Hamburg in ein anderes Bundesland verlegen, wird Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur zurückgenommen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Baustatik möglich in den Fachrichtungen:
    • Massivbau
    • Metallbau
    • Holzbau
  • Aufgaben eines Prüfingenieurs/einer Prüfingenieurin für Baustatik:
    • Prüfung der Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Bauplänen
    • Sicherstellung der Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken
    • Vermeidung von Risiken wie Einstürzen durch Überprüfung statischer Berechnungen und Bauausführungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Formulare

nicht vorhanden

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