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Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme

Hamburg 99089161261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089161261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Unerlaubtes Glücksspiel (Synonym), Hinweis unerlaubtes Glücksspiel (Synonym), Verbotenes Glücksspiel (Synonym), Hinweis verbotenes Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§ 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP2
§§ 4 Abs. 1 ff. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) 
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4

Teaser

Wenn Sie Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiels haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wer Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis beziehungsweise eine Lizenz. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat. Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ein Spieleanbieter oder eine Spieleanbieterin ohne Erlaubnis Glücksspiel anbietet und durchführt, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln. Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Erforderliche Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Voraussetzungen

Sie haben einen nachvollziehbaren Hinweis auf unerlaubtes Glücksspiel.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu. 
    • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wer Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis beziehungsweise eine Lizenz.
  • Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat.
  • Wer Kenntnis davon hat, dass ein Spieleanbieter oder eine Spieleanbieterin ohne Erlaubnis Glücksspiel anbietet und durchführt, kann dies der zuständigen Stelle mitteilen
  • Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal