Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Geldwäsche (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Geldwäsche im Glücksspiel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A241 Glücksspielaufsicht
§6a Absatz 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6b
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6b
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle nimmt Ihre Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in den folgenden Bereichen entgegen:
- unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet sowie
- Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspiele.
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- Geldwäsche: Einschleusung von illegalem Geld oder Vermögen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
- Hinweise auf Geldwäsche bei Glücksspiel-Angeboten können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
- Zuständige Stelle nimmt Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in folgenden Bereichen entgegen:
- Unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet
- Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
- weitere relevante Bereiche: Pferdewetten, Sportwetten, Lotterien.