Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Virtuelle Automatenspiele
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Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A241 Glücksspielaufsicht
§§ 4 ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4
§§ 12 ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP12
§ 22a Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP22a
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4
§§ 12 ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP12
§ 22a Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP22a
Wenn Sie virtuelle Automatenspiele durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.
Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie virtuelle Automatenspiele durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Darstellung der Gesellschaftsstruktur
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
- Sachkundenachweis
- Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel
- Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
- Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
- Zahlungsabwicklungskonzept
- IT-Sicherheitskonzept
- Geldwäschekonzept
- Sozialkonzept
- Vertriebskonzept
- Werbekonzept
- Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielenden auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
- Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
- Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
- Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
- Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erklärung einer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zur Leistungsfähigkeit
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- Sie erfüllen die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages:
- Sie verfügen über eine erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
- Sie verfügen über ausreichende Leistungsfähigkeit (Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Sie tragen Sorge für Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
- Sie können die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei. Sie machen dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln)
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf dem Postweg. Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid direkt über Ihr Servicekonto.
Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre.
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten
- Erlaubnis muss bei zuständiger Stelle beantragt werden