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Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Virtuelle Automatenspiele

Hamburg 99089027005006 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005006

Leistungsbezeichnung

Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Virtuelle Automatenspiele

Leistungsbezeichnung II

Virtuelle Automatenspiele Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Veranstaltung Online Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspiel veranstalten (Synonym), Erlaubnis Online Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspielveranstaltung (Synonym), Virtuelle Automatenspiele (Synonym), Virtuelle Automatenspiele veranstalten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§§ 4 ff.  Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4
§§ 12 ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP12
§ 22a Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP22a

Teaser

Wenn Sie virtuelle Automatenspiele durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie virtuelle Automatenspiele durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
  • Sachkundenachweis
  • Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
  • Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
  • Zahlungsabwicklungskonzept
  • IT-Sicherheitskonzept
  • Geldwäschekonzept
  • Sozialkonzept
  • Vertriebskonzept
  • Werbekonzept
  • Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielenden auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
  • Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
  • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
  • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
  • Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erklärung einer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zur Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages:
    • Sie verfügen über eine erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
    • Sie verfügen über ausreichende Leistungsfähigkeit (Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
    • Sie tragen Sorge für Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
    • Sie können die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Lage des Einzelfalls.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei. Sie machen dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln) 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf dem Postweg. Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid direkt über Ihr Servicekonto.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

Frist

Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre.
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich

Hinweise

In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten
  • Erlaubnis muss bei zuständiger Stelle beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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