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zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

Hamburg 99019002031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019002031000

Leistungsbezeichnung

zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

Leistungsbezeichnung II

Informationen über das zweite juristische Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rechtsreferendariat (Synonym), Assessorexamen (Synonym), Befähigung zum Richteramt (Synonym), Juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), zweite juristische Staatsprüfung (Synonym), zweites Staatsexamen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2022

Fachlich freigegeben durch

OLG Referendar Prüfungen BJV

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

Volltext

Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen. 
Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg (GPA) ein Zeugnis erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Keine. 

Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

Voraussetzungen

  • Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen

Kosten

Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist. 
Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur mündlichen Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert knapp 6 Monate.

Frist

Keine.

Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

  • Zweites Juristisches Staatsexamen ist der Abschluss des Referendariats
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • Anmeldung zur erstmaligen Prüfung erfolgt automatisch ohne gesonderte Zulassungsentscheidung
  • Die Zulassung zur Notenverbesserung muss schriftlich beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Oberlandesgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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