Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tierseuchenkasse (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.07.2022
Fachlich freigegeben durch
Beihilfen.Tier
Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.
Sie können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden erhalten. Dies gilt auch für Maßnahmen aus Überwachungs- und Tiergesundheitsprogrammen. Diese Unterstützung wird als freiwillige Leistung der zuständigen Stelle gewährt, um die Tiergesundheit zu fördern und letztendlich die Verbraucher zu schützen.
- Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
- Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
- Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
- Anerkennung der Bestände
- Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
- Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet.
- Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
- Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.
- Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.
In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.
- Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen beantragen
- Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung
- Für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen, bei Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Beihilfen für bestimmte Maßnahmen für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde gezahlt werden. Leistungen für andere Tierarten sind nicht möglich.