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Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung

Hamburg 99110022080000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110022080000

Leistungsbezeichnung

Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Tierseuchenkasse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Beihilfen.Tier

Teaser

Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.

Volltext

Sie können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden erhalten. Dies gilt auch für Maßnahmen aus Überwachungs- und Tiergesundheitsprogrammen. Diese Unterstützung wird als freiwillige Leistung der zuständigen Stelle gewährt, um die Tiergesundheit zu fördern und letztendlich die Verbraucher zu schützen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
  • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
  • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
  • Anerkennung der Bestände

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
  • Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet. 
  • Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
  • Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt.  Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

Frist

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Hinweise

In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen beantragen
  • Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung
  • Für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen, bei Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Beihilfen für bestimmte Maßnahmen für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde gezahlt werden. Leistungen für andere Tierarten sind nicht möglich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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