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Zuschüsse der Tierseuchenkasse/des Tierseuchenfonds für Schutzimpfungen Gewährung für Rinder

Hamburg 99110022080001 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110022080001

Leistungsbezeichnung

Zuschüsse der Tierseuchenkasse/des Tierseuchenfonds für Schutzimpfungen Gewährung für Rinder

Leistungsbezeichnung II

Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Rinder beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Tierseuchenkasse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Beihilfen.Tier

Teaser

Sie können finanzielle Unterstützung für Rinder erhalten, um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen können, frühzeitig zu erkennen. Diese Beihilfen gelten auch für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen.

Volltext

Für Maßnahmen zur Früherkennung, Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen können Sie finanzielle Unterstützung von der zuständigen Stelle erhalten. Diese Unterstützung umfasst freiwillige Leistungen für Probenahmen und Untersuchungen von Proben auf BHV1, BVDV, Leukose und Brucellose bei Rindern sowie für die offizielle Tierkennzeichnung und die damit verbundenen Beratungsdienste.

Zusätzlich dazu können Sie Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von verendeten Tieren erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
  • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
  • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
  • Anerkennung der Bestände

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
  • Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet. 
  • Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
  • Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt.  Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Wochen.

Frist

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Hinweise

In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Rinder beantragen
  • Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Rinder 
  • Beihilfen für Maßnahmen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Tierkennzeichnung, der damit verbundenen Beratungsdienste und die Entfernung und Beseitigung von Falltieren

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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