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Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

Hamburg 99050122104002 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122104002

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Zwangsprostitution (Synonym), Huren (Synonym), Prostituierte (Synonym), Hurenpass (Synonym), Anmeldung Prostituierte (Synonym), Zuhälter (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§ 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
§ 3 Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/__3.html

Teaser

Sie wollen weiterhin der Prostitution nachgehen, aber die Gültigkeit Ihrer Anmeldebescheinigung läuft ab? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihre Anmeldung verlängern lassen können.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland bereits der Prostitution nachgehen, ist Ihre Anmeldebescheinigung maximal 2 Jahre begrenzt gültig. Wenn Sie weiterhin in der Prostitution tätig sein möchten, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung verlängern lassen, bevor die Gültigkeit erlischt. Betroffen sind alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. 

Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie älter als 21 Jahre, müssen sie die Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren erneuern.

Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch dann in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Aktuelles Passbild (ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit)
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer erfolgten gesundheitlichen Beratung
  • Arbeitserlaubnis beziehungsweise Unterlagen, die Ihnen erlauben, in Deutschland arbeiten zu dürfen, wenn Sie kein Bürger oder keine Bürgerin aus der Europäischen Union sind

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben bereits an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen.       
  • Sie sind aktuell in Deutschland gemeldet oder können hilfsweise eine Zustellanschrift nachweisen. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Vor der Verlängerung müssen Sie sich erneut gesundheitlich beraten lassen.
  • Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei bei der zuständigen Stelle. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Die Verlängerung der Anmeldung findet in Verbindung mit einem weiteren Informationsgespräch und Beratungsgespräch statt. Diese können bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Sie müssen hierzu keinen eigenen Übersetzer oder Übersetzerin mitbringen.
  • Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine neue Aliasbescheinigung ausgestellt. 

Bearbeitungsdauer

Das Informationsgespräch und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.

Frist

Um weiterhin in der Prostitution arbeiten zu können, müssen Sie die Anmeldungsbescheinigung oder Aliasbescheinigung verlängern lassen, bevor die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung abläuft.

Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren erneuern.

Hinweise

Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.

Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist.

Wenn Sie Ihre Prostitutionstätigkeit abmelden wollen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Rückgabe der Anmelde- und gegebenenfalls der Aliasbescheinigung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Verlängerung Prostitutionstätigkeit, wenn die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung abläuft
  • gilt für alle Personen, die weiterhin sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten wollen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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