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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs Erteilung

Hamburg 99018051001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018051001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Berufserlaubnis als Zahnärztin / Zahnarzt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zahnärztin (Synonym), vorübergehend (Synonym), Urkunde (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) 
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__13.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland den Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ausüben möchten, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Berufserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland den Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ausüben möchten, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Berufserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links.

Ausländische Bescheinigungen sind mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorzulegen. Für Ausbildungen, die außerhalb der Europäischen Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder Schweiz absolviert wurden, müssen amtliche Urkunden durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt sein. Weitere Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Voraussetzungen

Die Berufserlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie:
  • über eine vollständig abgeschlossene ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat verfügen,
  • gesundheitlich und persönlich geeignet sind,
  • mindestens deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B2 vorweisen
  • über eine Stellenzusage einer Hamburgischen Praxis / eines Hamburgischen Krankenhauses verfügen
  • die vollständigen Antragsunterlagen erbracht wurden

Kosten

EUR 70 - EUR 390 zusätzliche Auslagen

Verfahrensablauf

Die Berufserlaubnis muss schriftlich beantragt werden. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links. Im weiteren Verfahren werden Sie darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. Nach Erteilung der Berufserlaubnis wird Ihnen die Berufserlaubnisurkunde zugestellt.

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall

Frist

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Kurztext

  • Für die vorübergehende Ausübung des Berufs als Zahnärztin beziehungsweise Zahnarzt braucht die/der Antragsstellende
    • eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat.
    • eine Berufserlaubnis.
  • Die Beantragung einer Berufserlaubnis erfolgt bei der zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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