Zeugnis über den Krankenpflegedienst Ausstellung
Inhalt
Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen
Begriffe im Kontext
Landesprüfungsamt, Prüfungsangelegenheiten Medizin (Synonym), Praktisches Jahr, LPA Medizin (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
§ 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html
Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html
Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html
Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten.
Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
- Antrag
- Bescheinigung
Studierende der Universität Hamburg senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.
Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.
Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.
Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:
1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
4. im Rahmen eines Zivildienstes.
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
4. im Rahmen eines Zivildienstes.
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
- Anerkennung des dreimonatiger Krankenpflegedienst vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeit des Studiums