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Approbationsurkunde Ersatz

Hamburg 99018151036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018151036000

Leistungsbezeichnung

Approbationsurkunde Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

Bundesärzteordnung (BÄO)
www.gesetze-im-internet.de/bt_o/
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
www.gesetze-im-internet.de/bapo/
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
www.gesetze-im-internet.de/zhg/
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
www.gesetze-im-internet.de/psychthg/
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
www.gesetze-im-internet.de/bt_o/BJNR004160965.html
 

Teaser

Bei Verlust oder Zerstörung Ihrer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. 

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, können Sie die Ausfertigung einer Zweitschrift (Ersatzurkunde) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits eine Approbationsurkunde ausgestellt, welche Ihnen zum Beispiel aufgrund Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist.

Kosten

60,00 EUR - 150,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach. 
  • Sie erhalten die Ersatzurkunde.

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wenn Sie das Original der Approbationsurkunde wiedererlangen, müssen Sie es an die zuständige Stelle zurückgeben. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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