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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung

Hamburg 99018069001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018069001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Urkunde (Synonym), Logopäde / Logopädin (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
www.gesetze-im-internet.de/logopg/__1.html

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ beziehungsweise „Logopäde“ führen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Damit Sie in Deutschland als Logopäde oder Logopädin arbeiten können, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Logopäde“ oder "Logopädin" führen und in dem Beruf arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Zeugnisses oder Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation
  • Führungszeugnis (muss nicht mitgebracht, sondern nur beantragt werden, nicht älter als 3 Monate)
  • Bei einer ausländischen Berufsqualifikation gegebenenfalls Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie sich in den letzten 5 Jahre aufgehalten haben
  • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein (nicht älter als 3 Monate)
  • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2)

Voraussetzungen

  • Sie haben nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Logopädinnen und Logopäden bestanden oder Ihre ausländische Berufsqualifikation wurde in Deutschland anerkannt.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

80 - 200 €

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die Sie außerhalb Deutschlands erworben haben, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, außerhalb Deutschlands abgeschlossene Ausbildung, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer oder Dienstleistungserbringerin vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Damit man in Deutschland als Logopäde oder Logopädin arbeiten kann, muss man eine staatliche Erlaubnis beantragen.
  • Mit dieser Erlaubnis darf man die Berufsbezeichnung „Logopäde“ oder "Logopädin" führen und in dem Beruf arbeiten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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