Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beantragen
Begriffe im Kontext
Medizinisch-technische Assistenz (Synonym), Urkunde (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
§ 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG)
www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html
www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
- Antrag (online abrufbar)
- ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
- behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin bestanden.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Wer in Deutschland als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin arbeiten will, benötigt eine staatliche Erlaubnis.
- Mit der Erlaubnis darf man die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
- Die Erlaubnis muss beantragt werden.