Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Radiologieassistentin / -assistent Erteilung

Hamburg 99018077001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018077001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Radiologieassistentin / -assistent Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent / Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin (Synonym), Urkunde (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Medizinisch-technischer Radiologieassistent" beziehungsweise "Medizinisch-technische Radiologieassistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Radiologieassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Radiologieassistentin arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (online abrufbar)
  • ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
  • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Voraussetzungen

  • Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Radiologieassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Radiologieassistentin bestanden.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

80 - 200 €

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen Sie anerkennen lassen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Wer in Deutschland als Medizinisch-technischer Radiologieassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Radiologieassistentin arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis
  • Mit der Erlaubnis darf man in dem Beruf arbeiten und die Berufsbezeichnung führen. 
  • Die Erlaubnis muss beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal