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Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen

Hamburg 99009044261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009044261000

Leistungsbezeichnung

Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme der Tätigkeit als Strahlenschutzverantwortlicher

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Strahlenschutzverantwortlicher sein (Synonym), Arbeit als Strahlenschutzverantwortlicher melden (Synonym), Meldung als Strahlenschutzverantwortlicher (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.08.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Strahlenschutz

Teaser

Wenn Sie die Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen übernehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder Betrieb die Tätigkeit einer für den Strahlenschutz verantwortlichen Person aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie können nur Strahlenschutzverantwortlichen werden, wenn Sie nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag befähigt sind, Ihre Organisation zu vertreten.
 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Ihr Unternehmen oder Ihr Betrieb prüft, wer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag befähigt ist, die Organisation zu vertreten.
  • Sie teilen der zuständigen Stelle schriftlich mit, wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
  • Sie erhalten keine Bestätigung der Mitteilung von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid oder Bestätigung von der zuständigen Stelle.

Frist

Teilen Sie die Aufnahme der Tätigkeit einer für den Strahlenschutz verantwortlichen Person der zuständigen Stelle unverzüglich mit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen. 
Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. 
Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleiben hiervon unberührt. 

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Aufnahme der Tätigkeit als Strahlenschutzverantwortlicher
  • Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen 
  • Nur vertretungsberechtigte Person einer Organisation kann die Mitteilung machen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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