Eheurkunde Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ehe (Synonym), Hochzeit (Synonym), Trauung (Synonym), Urkundenbestellungen (Synonym), Heiratsurkunde (Synonym), Urkunden- Anforderungen, Online (Synonym), Eheurkunde, Online-Bestellung (Synonym), Lebenspartnerschaftsurkunden (Synonym), Heirat (Synonym), Partnerschaftsurkunde (Synonym), Urkundenanforderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
- §§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html#BJNR012210007BJNG002100000 - §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html#BJNR012210007BJNG002200000 - §§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/BJNR226300008.html#BJNR226300008BJNG001200000
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
• Eheurkunde
• Internationale Eheurkunde
• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
• Eheurkunde
• Internationale Eheurkunde
• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
- Die Gebühren betragen für eine Urkunde 18,00 EUR.
- Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die zugleich bestellt wird, kostet 8,00 EUR.
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre im zuständigen Standesamt aufbewahrt. Danach gehen die kompletten Bücher, aus denen die Eheurkunden ausgestellt werden an das Staatsarchiv. Seit 2009 gibt es elektronische Register.
- Eheurkunde Ausstellung
- Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
- die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor
- Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin
- Ort und Tag der Eheschließung
- die Angaben zur Religionsgemeinschaft
- gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod
- Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service