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Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken Erteilung

Hamburg 99050106001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050106001000

Leistungsbezeichnung

Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Konzession (Synonym), § 30 Gewerbeordnung (Synonym), Augenklinik (Synonym), Entbindungsklinik (Synonym), Private Entbindungsanstalten (Synonym), Private Krankenanstalten (Synonym), Private Nervenkliniken (Synonym), Privatklinik (Synonym), Psychiatrische Klinik (Synonym), Rehabilitationsklinik (Synonym), Zahnklinik (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Krankenhausplanung

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine Konzession beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein privates Krankenhaus, eine private Entbindungsanstalt oder eine private Nervenklinik betreiben möchten, benötigen Sie eine Konzession. Bei einer Konzession handelt es sich um die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) der zur Führung der Einrichtung bestimmten Personen
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung Insolvenzgericht
  • Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis/Vermögensverzeichnis)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung)  
  • Handelsregistereintrag
  • Gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • Nachweise zur Sicherstellung qualifizierten Personals (zum Beispiel Arbeitsverträge, Qualifikationen, Approbations- und Facharzturkunden) insbesondere
    • Besetzung der Stelle der ärztlichen Leitung
    • Fachärzte (bei mehreren Fachrichtungen sind für jede Fachrichtung Nachweise zu führen)
    • Vertretung der ärztlichen Leitung durch einen Arzt gleicher Qualifikation
  • Nachweis der Kooperationen (zum Beispiel Anästhesie, Labor, Therapiemaßnahmen, medizinisch-technische Leistungen, Geburtshilfeabteilung, Wäscherei, Catering)
  • Kopie des Textteiles der Baugenehmigung  
  • Katasteramtlicher Lageplan mit Himmelsrichtung  
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte mit Angabe der Maße der Räume, Fenster und Türen sowie der Zweckbestimmung der Räume und Bettenanzahl je Zimmer)  
  • Bau und Betriebsbeschreibung (der Lage des Grundstückes, der Bausubstanz, der Einrichtung der Patienten- und Behandlungszimmer, Beschreibung des Betriebsablaufs, der Indikationen, sowie Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen je Indikation, der Vorsorge zur Beherrschung von Komplikationen oder Notfällen dienenden apparativen Ausstattung und organisatorischen Maßnahmen sowie Angaben zur Patientenverpflegung, Ruf- und Gefahren-Meldeanlagen, Sicherheitsstromversorgung, raumlufttechnische Anlagen (Betten-)Aufzügen, Hygienegutachten und -plan)  
  • Belegungsübersicht mit laufender Nummerierung der Räume nach den Plänen
  • Stellenplan (Soll Zustand), der die beabsichtigte personelle Besetzung im medizinischen und pflegerischen Bereich wiedergibt, einschließlich der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse  
  • Indikationsverzeichnis  
  • Regelung des Bereitschaftsdienstes  
  • Nachweis der Bestellung eines hygienebeauftragten Arztes oder einer hygienebeauftragten Ärztin und Vorlage des Fortbildungsnachweises
  • Bedarfsberechnung zur Beschäftigung einer Hygienefachkraft
  • Angaben zu weiteren Hygienebeauftragten (Hygienebeauftragte in der Pflege, Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Funktion)
  • Vorlage des Vertrags über die Beratung durch eine Krankenhaushygienikerin/ einen Krankenhaushygieniker

Gegebenenfalls wird die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik.
  • Sie können die medizinische und pflegerische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten gewährleisten.
  • Ihre eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen entsprechen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen.
  • Durch Ihren Betrieb entstehen für gegebenenfalls ebenfalls in Ihrem Geschäftsgebäude lebende oder untergebrachte Personen sowie die Nachbarschaft keine erheblichen Nachteile oder Gefahren.
  • Es bestehen keine baulichen oder technischen Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen.

Kosten

31,50 EUR - 1.500,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Erfüllung der Voraussetzungen.
  • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Fachbehörden, wie zum Beispiel das Gesundheitsamt, die Bauaufsichtsbehörde und die Lebensmittelüberwachungsbehörde einbezogen.
  • Gegebenenfalls holt die zuständige Stelle Stellungnahmen von Nachbarschaft, Mitbewohnenden, Ortspolizei,  Gemeindebehörden und anderen Externen Stellen ein.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehrere Monate.

Frist

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vorgenommen werden. Die Konzession erlischt, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Wer ein privates Krankenhaus, eine private Entbindungsanstalt oder eine private Nervenklinik betreiben möchte, benötigt eine Konzession.  
  • Bei einer Konzession handelt es sich um die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben.
  • persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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