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Wohnsitz Anmeldung

Hamburg 99115005104000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Umzug nach Hamburg aus einem anderen Bundesland melden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Ummeldung (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Meldeschein (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Adressänderung (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Neue Adresse melden (Synonym), Elektronische Wohnsitzanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umziehen, müssen Sie sich anmelden. Auch wenn Sie einen neuen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hamburg beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Volltext

Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umgezogen sind, müssen Sie sich in Hamburg anmelden. Dies gilt sowohl für Ihre Haupt- als auch für eine Nebenwohnung. 

Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 6 Monate in Hamburg aufzuhalten.

Teilen Sie mit, wenn Sie eine weitere Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen.

Bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes müssen Sie sich nicht abmelden.

Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.  

Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz) 
  • sowie gegebenenfalls zusätzlich
    • Ihre eID-Karte oder
    • Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
    • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    • Einzugsdatum,
    • Anschrift der Wohnung sowie
    • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
  • Bei Einzug in Wohneigentum zusätzlich Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Ihre Personenstandsurkunden im Original für den Nachweis des Familienstandes und ggf. die Namensführung (zum Beispiel Geburtsurkunde/Geburtenregister, Eheurkunde, Namenserklärung). Im Falle einer Scheidung ist das rechtskräftige Scheidungsurteil ebenfalls mitzubringen.
  • gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden

Voraussetzungen

  • Sie sind aus einem anderen Bundesland nach Hamburg in eine alleinige, eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung gezogen.
  • Sie halten sich für mehr als 6 Monate in Hamburg auf.

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 14,00 EUR pro Person oder Familienverband mit den selben Umzugsdaten an.
Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. 
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz um.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.
Sie können sich online ummelden:
  • Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte.
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie registrieren sich für die Nutzung.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten ein.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Sie erhalten gegebenenfalls Adressaufkleber, die Sie über die alte Adresse in Ihren Personalausweis kleben. 
  • Befindet sich in einem Dokument ein Chip, wird die Adresse darauf geändert.
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 10 bis 12 Minuten.

Frist

Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug an.

Hinweise

Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten. 

Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts. 

Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.

Ab dem 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  • Anmeldung bei Umzug nach Hamburg aus dem Inland oder Aufenthalt in Hamburg von mehr als 6 Monaten  
  • Anmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung in Hamburg
  • Anschriftenänderung im Melderegister 
  • Erhalt einer Meldebestätigung
  • Abmeldung der alten Adresse am bisherigen Wohnort nicht erforderlich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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