Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

Hamburg 99003027058002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003027058002

Leistungsbezeichnung

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitsuntersuchungen für Jugendliche: Informationen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheit (Synonym), U1 bis U7 (Synonym), U1 (Synonym), Kinder (Synonym), U-Untersuchungen (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Gesundheitsuntersuchung (Synonym), J1 (Synonym), Kinder-Richtlinie (Synonym), U1 bis U9 (Synonym), U-Untersuchung (Synonym), Kindergesundheit (Synonym), J2 (Synonym), J-Untersuchung (Synonym), Jugendliche (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G Einladungswesen U6-U7

Handlungsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GesDGHAV8IVZ
§ 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html

Teaser

Sie können für Ihre jugendlichen Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. 

Volltext

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Diese werden U-Untersuchungen und J-Untersuchungen genannt.

Ihre Kinder können diese Untersuchungen bis zum 18. Geburtstag in Anspruch nehmen. Sie helfen dabei, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, welche die körperliche, geistige oder soziale Entwicklung Ihrer Kinder gefährden könnten.

Bis zum 6. Geburtstag gehören auch Untersuchungen zur Zahngesundheit dazu, wie die Bestimmung des Kariesrisikos sowie Beratung zur Ernährung und Mundhygiene.

Zusätzlich bieten manche Krankenkassen freiwillig weitere Untersuchungen an, etwa für Grundschulkinder (U10 und U11) oder Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren (J2). Ob diese Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Die genauen Inhalte und Abläufe der Untersuchungen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

  • elektronische Gesundheitskarte
  • gelbes Untersuchungsheft

Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
  • U1 Unmittelbar nach der Geburt
  • U2 3.-10. Lebenstag
  • U3 4.-5. Lebenswoche
  • U4 3.-4. Lebensmonat
  • U5 6.-7. Lebensmonat
  • U6 10.-12. Lebensmonat
  • U7 21.-24. Lebensmonat
  • U7a 34.-36. Lebensmonat
  • U8 46.-48. Lebensmonat
  • U9 60.-64. Lebensmonat
  • J1 13. -14. Lebensjahr

Kosten

Grundsätzlich keine.

Bei den zusätzlichen Untersuchungen (U10, U11, J2) können die Kosten von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin beziehungsweise den behandelnden Arzt.
  • Alternativ wenden Sie sich für weitere Informationen (auch zu den Zusatzuntersuchungen U10, U11 und J2) an Ihre Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

Frist

Es gibt keine Fristen. Es bestehen jedoch bestimmte Untersuchungszeiträume pro Untersuchung.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden

Kurztext

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen).
  • Anspruch auf Untersuchungen bis zum 18. Geburtstag.
  • Ziel: Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche, geistige oder soziale Entwicklung gefährden.
  • Bis zum 6. Lebensjahr auch Untersuchung der Zahngesundheit (z. B. Kariesrisiko) und Beratung zu Ernährung und Mundhygiene.
  • Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Untersuchungen an:
    • U10 und U11 für Grundschulkinder.
    • J2 für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren.
  • Kostenübernahme abhängig von der Krankenkasse.
  • Inhalte und Abläufe sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.   

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal